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Lescha davart il tribunal federal (LTF)

Art. 5 Lescha davart il tribunal federal (LTF) drucken

Art. 5

Elecziun

1 L’Assamblea federala elegia ils derschaders.

2 Elegibel è tgi che ha il dretg da votar en chaussas federalas.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 478 (2C_8/2021)
Regeste
Art. 42 Abs. 2 und Art. 89 Abs. 1 lit. c BGG ; Art. 36 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1 und Art. 118 Abs. 2 lit. b BV ; Art. 40 und Art. 75 EpG ; Art. 2 und 8 Covid-19-Verordnung besondere Lage; § 47, 49, 50, 56, 59 KV/SZ; abstrakte Normenkontrolle; Legitimation; schutzwürdiges Interesse; Anfechtungsobjekt; Beschwerdebegründung; Covid-19-Massnahmen; innerkantonale Zuständigkeit; Gewaltenteilung. Legitimation zur Anfechtung eines kantonalen Erlasses. Begriff des schutzwürdigen Interesses. Voraussetzungen, unter denen das Bundesgericht auf das Erfordernis des aktuellen praktischen Interesses verzichtet (E. 2.2).
Verordnung; Massnahmen; Kanton; Recht; Beschwerde; Bundes; Regierung; Kantons; Grundlage; Regierungsrat; Gesetzlich; Gesetzliche; Vollzug; Angefochten; Rechtlich; Angefochtene; KV/SZ; Zuständig; Gesetze; Zuständigkeit; Behörde; Beschwerdeführer; Bekämpfung; Erlass; Bundesgericht; Interesse; Unmittelbar; Krankheit
143 V 312 (9C_176/2017)Art. 48 Abs. 2 IVG; Art. 70 Abs. 2 lit. a ATSG; verspätete Anmeldung; Nachzahlungsanspruch der vorleistenden Krankenkasse. Vom Wortlaut des Art. 48 Abs. 2 IVG ist mit Blick auf den Rechtssinn der Norm insoweit abzuweichen, als nicht nur die versicherte Person, sondern analog auch eine vorleistende Krankenkasse die Nachzahlung ihrer Leistungen verlangen kann, wenn der anspruchsbegründende Sachverhalt mehr als zwölf Monate seit der Geltendmachung des Anspruchs zurückliegt und die Kasse an der verspäteten Kenntnisnahme kein Verschulden trifft. Massgeblich für den Beginn der zwölfmonatigen Frist gemäss Art. 48 Abs. 2 lit. a IVG ist allein der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die betroffene Krankenkasse selber; das frühere Wissen des Versicherten bzw. seiner Eltern kann ihr nicht entgegengehalten werden (E. 5). Leistung; Krankenkasse; Invalidenversicherung; Nachzahlung; Person; Beschwerde; Vorleistung; Sachverhalt; Vorleistende; Beschwerdeführerin; Anspruchsbegründende; Frist; Anspruchsbegründenden; Sozialversicherung; SWICA; Urteil; Kenntnisnahme; Leistungen; Eltern; Nachzahlungsanspruch; Nachzahlungspflicht; Anspruch; Gericht; Anmeldung; Vorleistungspflicht; Bundesgesetzes; Hinweis; Krankenversicherung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.12Verfahrenshandlung der Strafkammer (Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwer; Beschwerde; Öffentlichkeit; Interesse; Kammer; Verfahren; Gericht; Medien; Recht; Verfahrens; Interessen; Ausschluss; Hauptverhandlung; Psychiatrischen; Einvernahme; Gutachterin; Verfahren; Justiz; Entscheid; Justizöffentlichkeit; Medienfreiheit; Gutachten; Bundesstrafgericht; IV-Gutachten; Grundsatz; Beschuldigte; Beschwerdeführer; Schutz; Partei; Gerichtsberichterstatter
BB.2014.80Verfahrenssprache (Art. 3 StBOG). Sprache der Verfahrenshandlungen der Parteien.Beschwerde; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Sprache; Deutsch; Verfahrenssprache; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Bundesanwaltschaft; Recht; StBOG; Verfahren; Eingabe; Amtssprache; Bundesstrafgericht; Eingaben; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Italien; Italienisch; Partei; Sprachengesetz; Entscheid; Deutsche; Akten; Beschluss; Beschwerdekammer; Beschwerdeführers; Vorliegende
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