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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 496 OR dal 2022

Art. 496 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 496

1 Chi si obbliga nella qualità di fideiussore, ma con l’aggiunta delle parole «in solido» o di altre espressioni equivalenti, può essere perse­guito prima del debitore principale e prima della realizzazione dei pegni immobiliari, purché il debitore principale sia in ritardo nella pre­stazione e sia stato invano diffidato o la sua insolvenza sia notoria.

2 Egli non può essere perseguito prima che siano stati realizzati i pegni su mobili e su crediti, se non nella misura in cui questi pegni secondo l’apprezzamento del giudice non garantiscano presumibilmente più il debito, o ciò sia stato stipulato, oppure il debitore sia caduto in falli­mento o abbia ottenuto la moratoria.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 496 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG130074ForderungDicht; Wasser; Ichte; Pflicht; Reich; Mangel; Abdichtung; Eintritt; Wassereintritt; Mängel; Strasse; Arbeit; Klagten; Arbeitsfuge; Beklagten; SIA-Norm; Keller; Position; Recht; Partei; Unternehmer; Familie; Werkmangel; Leistung; Besteller; Undichtigkeit; Ersatz; Nachbesserung
ZHHE150386BauhandwerkerpfandrechtStreit; Sicherheit; Solidarbürgschaft; Streitberufene; Prozessführende; Bauhandwerkerpfandrecht; Verfahren; Gericht; Frist; Recht; Definitiv; Partei; Hinreichend; Grundbuch; Beanspruchung; Kantons; Sicherstellung; Bauhandwerkerpfandrechts; Definitive; Entscheid; Streitberufenen; Eintragung; Renden; Nachträge; Werkvertrag; Grundbuchamt; Begründet; Hinreichende; Forderung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1995 51§ 12 Abs. 1 AnwG; Art. 496 OR. Gebot der anwaltlichen Unabhängigkeit. Es ist verletzt bei Eingehung einer Solidarbürgschaft zugunsten des Klienten.

Unabhängigkeit; Interesse; Anwalt; Beanzeigte; Anwalts; Rechtsanwalt; Interessen; Klienten; Standesrechts; Anwaltlichen; Finanziellen; Entstand; Obsiegens; Partei; Parteikosten; Betrag; Solidarbürge; Sinne; Haften; Persönliches; Unweigerlich; Vermischt; Finanzielles; Verpflichtet; Prozesses; Streitgegenstand; Gebot; Versteht; Selbst; Ausgang
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
81 II 455Einmann-A.-G., Bürgschaft. Die rechtliche Selbständigkeit der Einmann-A.-G. ist unbeachtlich im Verhältnis zu Dritten, wenn Treu und Glauben dies erfordern. - So wenn bei gemeinsamer Bürgschaft des Alleinaktionärs und eines Dritten für Schulden der Gesellschaft eine vom gleichen Alleinaktionär beherrschte andere Gesellschaft die verbürgte Forderung erwirbt und gegen den Mitbürgen geltendmacht. - Ebenso wenn der Alleinaktionär seine Bürgschaft erfüllt und auf den Mitbürgen Rückgriff nimmt. Hauptschuld; Silva-Plastic; Bürgschaft; LIBAG; Hauptschuldner; Mitbürge; Klägers; Hauptschuldnerin; Gesellschaft; Wirtschaftlich; Aberkennung; Vorinstanz; Mitbürgen; Rückgriff; Betrag; Forderung; Hauptaktionär; Abtretung; Bürgschaftsverpflichtung; Aktien; Bankgesellschaft; Schuld; Bürge; Bürgen; Bezahlung
81 II 60Bürgschaftseingehung, Art. 493 Abs. 6 OR. Allgemeine Vollmachten mit gesetzlich umschriebenem Inhalte sind dem Formzwange nicht unterworfen. Bürgschaft; Vollmacht; Tschornia; Gesetzlich; Handlungsvollmacht; General; Immobilien; Immobilien-Bank; Berufung; Urteil; Firma; Recht; SWITZERLAND; Zweck; Verwaltung; STANDARD; GEIAG; Bundesgericht; Inhalte; Vollmachten; Hauptschuld; Standard; Prokura; Verpflichte; Ermächtigung; Protokoll; Stellvertretung; Gesellschaft

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6175/2013ZölleFügung; Verfügung; Recht; Bürgschaft; Rechtlich; Beschwerde; Verwaltung; Bundes; Angefochten; Beschwerdeführer; Führerin; Vertrag; Beschwerdeführerin; Steuer; Angefochtene; öffentlich; Abgabe; Mineralölsteuer; öffentlich-rechtlich; MinöStV; Hafte; Urteil; Angefochtenen; öffentlich-rechtliche; Entscheid; Vorinstanz; Dispositiv; Bürgschaften; Verfahren
BVGE 2015/15ZölleVerfügung; Recht; Rechtlich; Bürgschaft; Verwaltung; Vertrag; öffentlich; Bgabe; Bundes; Steuer; MinöStV; Mineralölsteuer; Abgabe; öffentlich-rechtlich; Hafte; Beschwerde; öffentlich-rechtliche; Urteil; Entscheid; Bürgschaften; Tenen; Angefochten; Angefochtene; Klage; Beschwerdeführerin; Verwaltungsrechtliche; Nichtig; Vertraglich; Vorschrift
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