1 Die Bürgschaft einer verheirateten Person bedarf zu ihrer Gültigkeit der im einzelnen Fall vorgängig oder spätestens gleichzeitig abgegebenen schriftlichen Zustimmung des Ehegatten, wenn die Ehe nicht durch richterliches Urteil getrennt ist.
2 …267
3 Für nachträgliche Abänderungen einer Bürgschaft ist die Zustimmung des andern Ehegatten nur erforderlich, wenn der Haftungsbetrag erhöht oder eine einfache Bürgschaft in eine Solidarbürgschaft umgewandelt werden soll, oder wenn die Änderung eine erhebliche Verminderung der Sicherheiten bedeutet.
4 Die gleiche Regelung gilt bei eingetragenen Partnerschaften sinngemäss.268
267 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2005 (Bürgschaften. Zustimmung des Ehegatten), mit Wirkung seit 1. Dez. 2005 (AS 2005 5097; BBl 2004 4955 4965).
268 Fassung gemäss Anhang Ziff. 11 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).
B. Inhalt >I. Besonderheiten der einzelnen Bürgschaftsarten >1. Einfache Bürgschaft >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BV 2007/6 | Entscheid Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG: Barauszahlung der Austrittsleistung; gefälschte bzw. fototechnisch übertragene Unterschrift der zustimmenden Ehefrau (Art. 5 Abs. 2 FZG). Prüfung der Sorgfaltspflicht der das Barauszahlungsgesuch bearbeitenden Freizügigkeitsstiftung. Sorgfaltspflichtverletzung verneint. Verweigerung des vom Scheidungsgericht angeordneten Vorsorgeausgleichs in analoger Anwendung von Art. 123 Abs. 2 ZGB. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Februar 2010, BV 2007/6). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_153/2010. | Freizügigkeit; Barauszahlung; Vorsorge; Freizügigkeitsstiftung; Austrittsleistung;Ehegatte; Zustimmung; Klägerin; Vorsorgeeinrichtung; Kanton; Ehegatten; Kantons; Versicherungsgericht; Selbst; Scheidung; Hätte; Unterschrift; Schreiben; Sorgfalt; Verfahren; Rechtsanwalt; Selbständige; Entscheid; Ehefrau; Teilung |
LU | SK 07 118.1 | Art. 143 und 492 OR. Kumulative Schuldübernahme oder Bürgschaft. Vertragsqualifikation nach dem Zweck des Sicherungsgeschäfts. | Gesellschaft; Rekurs; Rekursgegner; Verwaltungsrat; Bürgschaft; Rekurrentin; Forderung; Schuld; Schutz; Ehefrau; Wortlaut; Bundesgericht; Einzige; Verpflichtung; Amtsgerichtspräsident; Entscheid; Bezug; Eigeninteresse; Formvorschrift; Interesse; Verpflichteten; Rekursgegners; Aktionär; Einziger; Geschäftserfahren; Erwägung; Nachlassvertrag; Indiz |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BV 2007/6 | Entscheid Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG: Barauszahlung der Austrittsleistung; gefälschte bzw. fototechnisch übertragene Unterschrift der zustimmenden Ehefrau (Art. 5 Abs. 2 FZG). Prüfung der Sorgfaltspflicht der das Barauszahlungsgesuch bearbeitenden Freizügigkeitsstiftung. Sorgfaltspflichtverletzung verneint. Verweigerung des vom Scheidungsgericht angeordneten Vorsorgeausgleichs in analoger Anwendung von Art. 123 Abs. 2 ZGB. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Februar 2010, BV 2007/6). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_153/2010. | Freizügigkeit; Barauszahlung; Vorsorge; Freizügigkeitsstiftung; Recht; Austrittsleistung; Ehegatte; Zustimmung;Vorsorgeeinrichtung; Kanton; Ehegatten; Versicherungsgericht; Kantons; Scheidung; Unterschrift; Klage; Sorgfalt; Verfahren; Selbständige; Rechtsanwalt; Ehefrau; Teilung; Gallen; Schaden; Entscheid; Berufliche; Erwerbstätigkeit |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 V 182 (9C_212/2007) | Art. 37 Abs. 5, Art. 49 Abs. 2 BVG; Art. 89bis Abs. 6 ZGB; Art. 5 Abs. 2 FZG; Art. 16 Abs. 1 FZV; Auszahlung der Altersleistung bei verheirateten Personen. Für die Auszahlung der Altersleistungen nach Art. 16 Abs. 1 FZV infolge Erreichens der Altersgrenze ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten nicht vorausgesetzt (E. 4). | Zustimmung; Vorsorge; Freizügigkeit; Altersleistung; Auszahlung; Kapital; Berufliche; Beruflichen; Altersleistungen; Beschwerde; Schriftlich; Zustimmungserfordernis; Schriftliche; Ehegatten; Ehemann; Bereich; Freizügigkeitsstiftung; Kapitalabfindung; Barauszahlung; Setze; BVG-Revision; Gericht; Recht; Leistungen; Freizügigkeitskonto; Hinterlassenen; Verordnung; Weitergehende; Altersguthaben; Reglement |
130 V 103 | Art. 5 Abs. 2 FZG; Art. 97 ff. OR: Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung. Die Rechtsfolgen fehlender Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung beurteilen sich bei einem vertraglichen Vorsorgeverhältnis nach den Art. 97 ff. OR (Erw. 3.2 und 3.3). | Vorsorge; Barauszahlung; Austrittsleistung; Vorsorgeeinrichtung; Zustimmung; Ehegatte; Berufliche; Beruflichen; Beschwerdeführerin; Ehegatten; Unterschrift; Vorsorgestiftung; Sorgfalt; Freizügigkeit; Anspruch; Sozialversicherung; Recht; Sozialversicherungsgericht; Streitigkeit; Versicherung; Hinweis; Ehegattin; Schriftlich; Zuständigkeit; Scheidungs; Sorgfaltspflicht; Person; Verheiratet; Fehlende; Scheidungsrecht |