IV. Rechtsstellung
1. Des Vorerben
1 Der Vorerbe erwirbt die Erbschaft wie ein anderer eingesetzter Erbe.
2 Er wird Eigentümer der Erbschaft unter der Pflicht zur Auslieferung.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF170024 | Testamentseröffnung | Berufung; Nacherbe; Erblasser; Nacherben; Vorerbe; Testament; Berufungskläger; Erbschaft; Vorerben; Gericht; Erben; Nachlass; Verfügung; Einzelgericht; Nacherbeneinsetzung; Auflage; Sicherstellung; Urteil; Auslegung; Dispositiv; Erblassers; Berufungsbeklagte; Bruder; Alleinerbe; Berufungsklägers; Überrest; Ziffer; Verfahren |
ZH | LB160004 | Feststellung des Nachlasses und Erbteilung | Erblasser; Erblasserin; Liegenschaft; Berufung; Nachlass; Grundbuch; Beklagten; Testament; Vorinstanz; Recht; Läge; -Strasse; Erbteil; Teilung; Urteil; Testamente; Grundbuchamt; Testamentes; /; Klage; Parteien; Entscheid; Kataster; Grundbuchblatt; Vorinstanzlich; Ttmm |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB.2013.00010 | Erbschaftssteuer / Nacherbeneinsetzung | Erben; Erbeneinsetzung; Verfügung; Erben; Erbvertrag; Erbschaft; Beschwerde; Person; Ehegatte; Ersatzverfügung; Erblasser; Neffe; Nichten; Ehegatten; Sukzessiv; ZiffII; Personen; Geschehen; Sterben; Beschwerdeführerin; Neffen; Erbschaftssteuer; ESchG; Vorerbe; Beschwerdeführerinnen; ZiffI; überlebende; Kantonale |
SG | EL 2015/11 | Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG.Behandlung eines mit einer Nacherbschaft belasteten Vermögens bzw. Beantwortung der Frage, ob eine Vorerbschaft zum verzehrbaren Vermögen gezählt werden muss (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. September 2016, EL 2015/11).Entscheid vom 13. September 2016 | Beschwerde; Franken; Vermögens; Beschwerdeführerin; Leistung; Ehemann; Verfügung; Erben; Ergänzungsleistung; Wäre; Erbschaft; Ehemannes; EL-act; Erbvertrag; EL-Ansprecher; Pflicht; Anspruch; Einsprache; Erbrechtlich; Eheliche; Recht; Liegenschaft; Ehelichen; Viertel; EL-Ansprecherin; Vorerbe; Gesetzliche; Erben; Testament |