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Code civil suisse (CC)

Der Art. 490 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 490 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF170024TestamentseröffnungBerufung; Nacherbe; Erblasser; Nacherben; Vorerbe; Testament; Berufungskläger; Erbschaft; Vorerben; Gericht; Erben; Nachlass; Verfügung; Einzelgericht; Nacherbeneinsetzung; Auflage; Sicherstellung; Urteil; Auslegung; Dispositiv; Erblassers; Berufungsbeklagte; Bruder; Alleinerbe; Berufungsklägers; Überrest; Ziffer; Verfahren
ZHLF140097TestamentseröffnungBerufung; Berufungs; Berufungsbeklagte; Berufungskläger; Lagten; Berufungsbeklagten; Sicherstellung; Vorerbe; Nacherbschaft; Partei; Urteil; Entscheid; Überrest; Klägers; Sicherstellungspflicht; Erblasserin; Nacherbe; Berufungsklägers; Vorerben; Einzelgericht; Verfügung; Nacherben; Erbschaft; Parteien; Vorinstanz; Erben; Verfahren; Horgen; Erwägungen; Erbschaftssachen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2013.00010Erbschaftssteuer / NacherbeneinsetzungErben; Erbeneinsetzung; Verfügung; Erben; Erbvertrag; Erbschaft; Beschwerde; Person; Ehegatte; Ersatzverfügung; Erblasser; Neffe; Nichten; Ehegatten; Sukzessiv; ZiffII; Personen; Geschehen; Sterben; Beschwerdeführerin; Neffen; Erbschaftssteuer; ESchG; Vorerbe; Beschwerdeführerinnen; ZiffI; überlebende; Kantonale
SGEL 2015/11Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG.Behandlung eines mit einer Nacherbschaft belasteten Vermögens bzw. Beantwortung der Frage, ob eine Vorerbschaft zum verzehrbaren Vermögen gezählt werden muss (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. September 2016, EL 2015/11).Entscheid vom 13. September 2016 Beschwerde; Franken; Vermögens; Beschwerdeführerin; Leistung; Ehemann; Verfügung; Erben; Ergänzungsleistung; Wäre; Erbschaft; Ehemannes; EL-act; Erbvertrag; EL-Ansprecher; Pflicht; Anspruch; Einsprache; Erbrechtlich; Eheliche; Recht; Liegenschaft; Ehelichen; Viertel; EL-Ansprecherin; Vorerbe; Gesetzliche; Erben; Testament
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 145 (5A_600/2013)Art. 490 Abs. 3; Art. 544 Abs. 1bis und Art. 545 Abs. 1 ZGB. Anfechtung der Nacherbeneinsetzung durch den Vorerben; Wahrung der Interessen des Nacherben. Im konkreten Fall genügt zur Interessenwahrung die Errichtung einer Beistandschaft in analoger Anwendung von Art. 544 Abs. 1bis ZGB (E. 3). Beistand; Nacherben; Beistands; Interessen; Beistandschaft; Erbschaft; Recht; Vorerbe; Erben; Nondum; Gelte; Person; Erbschaftsverwaltung; Vorerben; Kindes; Sicherstellung; Auslieferung; Nachlass;Grundbuch; Conceptus; Geltende; Vermögens; Anzuordnen; Beschwerde; Gezeugt; Wahrung; Personen; Nacherbeneinsetzung; Kantons
129 III 113Art. 490 Abs. 2 ZGB und 960 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Sicherstellung der Anwartschaft der Nacherben. Die Pflicht zur Auslieferung an die Nacherben kann auf einem von einer eingesetzten Erbin erworbenen Grundstück auch dann nicht vorgemerkt werden, wenn dieses zum Teil aus Mitteln bezahlt wurde, die zu dem der Nacherbeneinsetzung unterworfenen Vermögen gehören (E. 4). Della; Dell'; Erede; Patrimoni; L'erede; Eredi; Annotazione; Patrimonio; Stato; Istituita; Obbligo; Parte; Mezzi; Propri; Fedecommesso; Trasmissione; Oggetto; Provenienti; Diritto; L'obbligo; Fedecommissaria; Sostituzione; Quale; Acquisto; Immobili; Fondi; Successione; Restrizione; Nella; Consid
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