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Code de procédure civile (CPC)

Art. 49 CPC de 2022

Art. 49 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 49

Demande de récusation

1 La partie qui entend obtenir la récusation d’un magistrat ou d’un fonctionnaire judiciaire la demande au tribunal aussitôt qu’elle a eu connaissance du motif de récusation. Elle doit rendre vraisemblables les faits qui motivent sa demande.

2 Le magistrat ou le fonctionnaire judiciaire concerné se prononce sur la demande de récusation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 49 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB220030Forderung (Revision, Ausstand)Revisionsklägerin; Beschwerde; Urteil; Ausstand; Obergericht; Ersatzrichter; Kostenvorschuss; Vorinstanz; Beschluss; Bundesgericht; Gericht; Entscheid; Partei; Ausstandsgr; Frist; Gesuch; Verfügung; Peter; Obergerichts; Verfahren; Revisionsbeklagte; Begründet; Geschäfts-Nr; Befangenheit; Ehemann; Ersatzrichters; Bezirksgericht; Zustellung; Sodann; Erweise
ZHPP220046Forderung / AusstandsbegehrenBeschwerde; Abteilung; Beschwerdeführerin; Bezirksgericht; Ausstand; Gericht; Zuteilung; Bezirksgerichts; Zuteilungsverfügung; Verfahren; Ausstandsbegehren; Partei; Richter; Klage; Bezirksrichter; Ausstandsgesuch; Gerichtsschreiberin; Zuzuteilen; Beschwerdeverfahren; Geschäftsordnung; Parteien; Recht; Entscheid; Obergericht; Forderung; Beschwerdegegnerin; Vorschrift; Zugeteilt; Kantons; Bundesgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170005Gesuch um GerichtsstandsverlegungGericht; Zirksgericht; Bezirksgericht; Meilen; Gesuch; Verfahren; Obergericht; Verwaltungskommission; Verfahren; Prozesse; Ausstand; Ehemann; Bezirksgerichts; Obergerichts; Beschluss; Partei; Rekurs; Kantons; Wiesen; Ausstands; Richter; Urteil; Verfahrens; Ehemannes; Zukünftige; Überweisung; Gerichtsperson
ZHVB160004AufsichtsbeschwerdeAufsicht; Aufsichts; Anzeige; Statter; Anzeigeerstatter; Ersatzrichterin; Aufsichtsbeschwerde; Recht; Obergericht; Gericht; Verfahren; Amtspflichtverletzung; Obergerichts; Fahrens; Begründung; Verfahrens; Verwaltung; Rechtsmittel; Aufsichtsbehörde; Massnahme; Aufsichtsrechtlich; Beschwerde; Scheidungsurteil; Eingabe; Rechtsanwalt; Massnahmen; Verwaltungskommission; Aufsichtsrechtliche; Geltend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 89 (4A_243/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 47 ZPO ; Anschein der Befangenheit eines nebenamtlichen Richters. Zusammenstellung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (E. 4).
Richter; Patent; Verfahren; Partei; Patent; Anwalt; Befangenheit; Anwalt; Amtliche; Recht; Partei; Nebenamtlich; Kanzlei; Verfahrens; Bundespatentgericht; Nebenamtliche; Anwaltlich; Anschein; Administrativ; Mandat; Administrative; Ausstand; Anwaltliche; Bundesgericht; Bremi; Prozesspartei; Beziehung; Richters; Anwalts
139 III 466Art. 51 Abs. 3 ZPO; Rechtsmittel bei Entdeckung eines Ausstandsgrunds nach Abschluss des Verfahrens. Wird ein Ausstandsgrund während der noch laufenden Frist zur Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) entdeckt, so ist dieser mit Beschwerde und nicht mit Revision geltend zu machen. Die Novenregelung von Art. 326 ZPO steht dem nicht entgegen (E. 3.4). Beschwerde; Recht; Verfahren; Zivilgericht; Eingabe; Revision; Entscheid; Eingaben; Urteil; Rechtsmittel; Ausstand; Botschaft; Bundesgericht; Gericht; Beschwerden; Verfahrens; Appellationsgericht; Zivilprozessordnung; Entscheide; Beschwerdeführer; Begründet; Ausstandsgr; Aufhebung; Wortlaut; Rechtsöffnung; Beschwerdeführerin

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wullschleger Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger Kommentar, 63201
Diggelmann Kommentar, Bd. I2016
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