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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 49 CPC dal 2021

Art. 49 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 49 Domanda di ricusazione

1 La parte che intende ricusare una persona che opera in seno a un’autorità giudiziaria deve presentare al giudice la relativa domanda non appena è a conoscenza del motivo di ricusazione. Deve rendere verosimili i fatti su cui si fonda la domanda.

2 Il ricusando si pronuncia sulla domanda.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 49 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB220030Forderung (Revision, Ausstand)Revisionsklägerin; Beschwerde; Urteil; Ausstand; Obergericht; Ersatzrichter; Kostenvorschuss; Vorinstanz; Beschluss; Bundesgericht; Gericht; Entscheid; Partei; Ausstandsgr; Frist; Gesuch; Verfügung; Peter; Obergerichts; Verfahren; Revisionsbeklagte; Begründet; Geschäfts-Nr; Befangenheit; Ehemann; Ersatzrichters; Bezirksgericht; Zustellung; Sodann; Erweise
ZHPP220046Forderung / AusstandsbegehrenBeschwerde; Abteilung; Beschwerdeführerin; Bezirksgericht; Ausstand; Gericht; Zuteilung; Bezirksgerichts; Zuteilungsverfügung; Verfahren; Ausstandsbegehren; Partei; Richter; Klage; Bezirksrichter; Ausstandsgesuch; Gerichtsschreiberin; Zuzuteilen; Beschwerdeverfahren; Geschäftsordnung; Parteien; Recht; Entscheid; Obergericht; Forderung; Beschwerdegegnerin; Vorschrift; Zugeteilt; Kantons; Bundesgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170005Gesuch um GerichtsstandsverlegungGericht; Zirksgericht; Bezirksgericht; Meilen; Gesuch; Verfahren; Obergericht; Verwaltungskommission; Verfahren; Prozesse; Ausstand; Ehemann; Bezirksgerichts; Obergerichts; Beschluss; Partei; Rekurs; Kantons; Wiesen; Ausstands; Richter; Urteil; Verfahrens; Ehemannes; Zukünftige; Überweisung; Gerichtsperson
ZHVB160004AufsichtsbeschwerdeAufsicht; Aufsichts; Anzeige; Statter; Anzeigeerstatter; Ersatzrichterin; Aufsichtsbeschwerde; Recht; Obergericht; Gericht; Verfahren; Amtspflichtverletzung; Obergerichts; Fahrens; Begründung; Verfahrens; Verwaltung; Rechtsmittel; Aufsichtsbehörde; Massnahme; Aufsichtsrechtlich; Beschwerde; Scheidungsurteil; Eingabe; Rechtsanwalt; Massnahmen; Verwaltungskommission; Aufsichtsrechtliche; Geltend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 89 (4A_243/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 47 ZPO ; Anschein der Befangenheit eines nebenamtlichen Richters. Zusammenstellung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (E. 4).
Richter; Patent; Verfahren; Partei; Patent; Anwalt; Befangenheit; Anwalt; Amtliche; Recht; Partei; Nebenamtlich; Kanzlei; Verfahrens; Bundespatentgericht; Nebenamtliche; Anwaltlich; Anschein; Administrativ; Mandat; Administrative; Ausstand; Anwaltliche; Bundesgericht; Bremi; Prozesspartei; Beziehung; Richters; Anwalts
139 III 466Art. 51 Abs. 3 ZPO; Rechtsmittel bei Entdeckung eines Ausstandsgrunds nach Abschluss des Verfahrens. Wird ein Ausstandsgrund während der noch laufenden Frist zur Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) entdeckt, so ist dieser mit Beschwerde und nicht mit Revision geltend zu machen. Die Novenregelung von Art. 326 ZPO steht dem nicht entgegen (E. 3.4). Beschwerde; Recht; Verfahren; Zivilgericht; Eingabe; Revision; Entscheid; Eingaben; Urteil; Rechtsmittel; Ausstand; Botschaft; Bundesgericht; Gericht; Beschwerden; Verfahrens; Appellationsgericht; Zivilprozessordnung; Entscheide; Beschwerdeführer; Begründet; Ausstandsgr; Aufhebung; Wortlaut; Rechtsöffnung; Beschwerdeführerin

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wullschleger Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger Kommentar, 63201
Diggelmann Kommentar, Bd. I2016
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