Der Beschwerdeführer kann mit der Beschwerde rügen:
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 7H 13 62 | Vor dem Entscheid über eine Nutzungsplanänderung (Auf- und Umzonung) ist unter Einbezug des Inhabers einer risikorelevanten Anlage (wie einer Erdgashochdruckleitung) vertieft zu prüfen, welche Massnahmen zur Risikominderung zur Verfügung stehen. Letztere sind gegebenenfalls als Auflagen zu verfügen, ins Bau- und Zonenreglement zu übernehmen oder vertraglich festzuhalten (E. 5.1). Die Erhöhung von Ausnützungsziffern im Konsultationsbereich einer risikorelevanten Anlage erfordert eine Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge: Wird das Vorliegen einer Anpassung eines Nutzungsplans im Konsultationsbereich bejaht, ist zu prüfen, ob diese Anpassung risikorelevant ist, d.h. zu einer erheblichen Erhöhung des Risikos führt resp. das Risiko stark beeinflusst. Die Beurteilung dieser Frage ist eine Rechtsfrage und unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (E. 6.3.2). | Risiko; Störfall; Beschwerde; Grundstück; Ausnützung; Interesse; Ausnützungsziffer; Risikos; Massnahmen; Anlage; Raumplanung; Erhöhung; Gemeinde; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Störfallvorsorge; Interessen; Entscheid; Gebiet; Transitgas; Zonen; Transitgasleitung; Gasleitung; Planungs; Umwelt; Übergangsbereich; Technische |
BE | ZK 2015 147 | Kostenentscheid im vorsorglichen Massnahmeentscheid | Massnahme; Beschwerde; Recht; Vorsorglich; Vorsorgliche; Entscheid; Ermessen; Kommentar; Vorinstanz; Angeordnet; Massnahmeverfahren; Verfahren; Hauptsache; Massnahmen; Sterchi; Kommentar-ZPO; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Gesuch; Prozesskosten; Massnahmeverfahrens; Massnahmeentscheid; Berner; Rechtsmittelinstanz; Ermessens; Sterchi; Kostenentscheid; Grundbuch |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | VD.2018.133 (AG.2019.508) | Buvette St. Alban-Rheinweg | Buvette; Baurekurskommission; Werden; Rekurs; öffentliche; Entscheid; Verwaltung; Beigeladene; Nutzung; Rekurrent; Bewilligung; Liegen; Interesse; Liegend; öffentlichen; Rheinweg; Verkehrs; Beigeladenen; Alban-Rheinweg; Weiter; Verfahren; Werden; Denkmäler; Betrieb; Angefochten; Trottoir; Allmend; Verwaltungsgericht; Angefochtene; Strasse |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 II 72 (2C_149/2018) | Regeste Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, 2 und 4, Art. 49a KG ; Art. 7 EMRK ; Art. 2-6 SVKG ; Art. 13 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 2 PBV ; Art. 37 VGG i.V.m. Art. 49 lit. c VwVG ; gesetzliche Grundlage einer abgestimmten Verhaltensweise; Anwendung auf eine Preisempfehlung. Gesetzliche Kriterien der abgestimmten Verhaltensweise (Abstimmung, Marktverhalten, Kausalzusammenhang); Abgrenzung zu Vereinbarungen und Parallelverhalten (E. 3). | Preis; Verhalten; Preise; Wettbewerb; Preisempfehlung; Verhaltens; Abrede; Wettbewerbs; Recht; Verhaltensweise; Stimmt; Beschwerde; Abgestimmte; Markt; Verkaufsstelle; Verkaufsstellen; Abstimmung; Beschwerdegegnerin; Unternehmen; Vorinstanz; Urteil; Recht; Befolgung; Stimmten; Apotheke; Abgestimmten; Ärzte; Vereinbarung; ESTERMANN; Sanktion |
142 II 451 | Art. 6 und Art. 22 StromVG, Art. 4 Abs. 1 und Art. 19 StromVV; Entscheid der ElCom "im Streitfall" über Elektritzitätstarife bzw. Überprüfung anrechenbarer Energiekosten durch die ElCom. Prozessuale Stellung von Lieferanten und Endverbrauchern in den jeweiligen Verfahren. Kostenaufteilung zwischen Endverbrauchern mit Grundversorgung und freien Kunden. Absenkung der Vertriebskosten. Stromkonsumenten haben in Verfahren, in denen die ElCom von Amtes wegen die anrechenbaren Kosten eines Netzbetreibers oder Elektrizitätslieferanten festlegt (vgl. Art. 22 Abs. 2 lit. b StromVG), keine Parteistellung. Wird die ElCom hingegen als Streitentscheiderin im Sinne von Art. 22 Abs. 2 lit. a StromVG angerufen (Streit über u.a. Elektrizitätstarife), haben in einem solchen Verfahren nicht nur die Lieferanten, sondern auch die Endverbraucher Parteistellung, und zwar nicht als Dritte, sondern als materielle Verfügungsadressaten (E. 3). Aufgaben und Stellung der ElCom als Aufsichtsbehörde im Rahmen der Überprüfung der Elektrizitätstarife (E. 4). Auslegung des Begriffs "anteilsmässig" in Art. 6 Abs. 5 StromVG: Auch wenn Grundversorgung und Netzzugang kostenträgermässig aufgeteilt werden und in der Grundversorgung nicht der Marktpreis gilt, soll nach dem klaren Willen des Gesetzes ein Marktanteil in die Tarife der festen Endverbraucher einfliessen. Kein Vorrang der Eigenproduktion für die Grundversorgung (E. 5). Bedeutung von Art. 19 StromVV. Es ist nicht gesetzwidrig, wenn die ElCom einen Effizienzvergleich auf einen Teilbereich der Kosten beschränkt und eine Absenkung der anrechenbaren Kosten bereits aufgrund eines Einkennzahlenvergleichs anordnet (E. 6). | ElCom; Strom; Endverbraucher; Grundversorgung; Elektrizität; Energie; Bundes; Verfahren; Vorinstanz; Tarif; Recht; Preis; VonRoll; Markt; Verfügung; Beschwerde; Partei; Streit; Recht; Urteil; Anrechenbar; Setze; Anrechenbare; Netzzugang; Verteilnetzbetreiber; Elektrizitätstarif; Parteistellung; Elektrizitätstarife |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2567/2020 | Mehrwertsteuer | Vergütung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Mehrwertsteuer; Unternehmen; Steuer; Tungsperiode; Vergütungsperiode; Antrag; Bundes; Recht; Vorinstanz; MWSTG; Bescheinigung; Unternehmenseigenschaft; Pflichtig; Unternehmensbescheinigung; Urteil; Steuerpflichtig; MWSTV; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Vorsteuer; Praxis; Erfüllt; Voraussetzungen; Partei; Leistung; Antragsteller; Niederländische |
D-939/2022 | Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Italien; Dublin-III-VO; Mitgliedstaat; Antrag; Vorinstanz; Verfahren; Über; Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit; Asylgesuch; Behörde; Zuständig; Beschwerdeführers; Verfügung; Recht; Medizinisch; Italienische; Antrags; Medizinische; Schutz; Italienischen; Behörden; Akten; Schweiz; Behandlung; Staat; Sachverhalt; Wegweisung |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2021.200 | Beschwerde; Auslieferung; öffnen; Hinzufügen; Filter; Recht; Steuer; Beschwerdeführer; Recht; Bundes; Urteil; Entscheid; Sachverhalt; Abgabe; Entscheide; Urteile; Rechtlich; Auslieferungsersuchen; Betrug; Staat; Rechtshilfe; Beschwerdegegner; Rechtliche; Ersuchende; Kapital; Rückerstattung; BStGer; Verfahren | |
RR.2020.37 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Polen. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Dauer der Beschlagnahme (Art. 33a IRSV). | Beschwerde; Recht; Konto; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Rechtshilfe; Staat; Bundes; Vermögenswerte; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Behörde; Verfahren; Sachverhalt; Rechtshilfeersuchen; Beschwerdegegnerin; Kontos; Ersuchende; Verfahrens; Polnische; Beschlagnahme; Ersucht; Behörden; Ersatzforderung; Kontosperre; Entscheid; Beschwerdekammer; Ersuchenden |
Autor | Kommentar | Jahr |
ZIBUNG, HOFSTETTER | Praxiskommentar VwVG | 5859 |
SCHINDLER | Kommentar VwVG | 5647 |