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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 49 VwVG vom 2020

Art. 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 49 E. Beschwerdegründe

E. Beschwerdegründe

Der Beschwerdeführer kann mit der Beschwerde rügen:

a.
Verletzung von Bundesrecht einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens;
b.
unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhaltes;
c.
Unangemessenheit; die Rüge der Unangemessenheit ist unzulässig, wenn eine kantonale Behörde als Beschwerdeinstanz verfügt hat.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7H 13 62Vor dem Entscheid über eine Nutzungsplanänderung (Auf- und Umzonung) ist unter Einbezug des Inhabers einer risikorelevanten Anlage (wie einer Erdgashochdruckleitung) vertieft zu prüfen, welche Massnahmen zur Risikominderung zur Verfügung stehen. Letztere sind gegebenenfalls als Auflagen zu verfügen, ins Bau- und Zonenreglement zu übernehmen oder vertraglich festzuhalten (E. 5.1).

Die Erhöhung von Ausnützungsziffern im Konsultationsbereich einer risikorelevanten Anlage erfordert eine Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge: Wird das Vorliegen einer Anpassung eines Nutzungsplans im Konsultationsbereich bejaht, ist zu prüfen, ob diese Anpassung risikorelevant ist, d.h. zu einer erheblichen Erhöhung des Risikos führt resp. das Risiko stark beeinflusst. Die Beurteilung dieser Frage ist eine Rechtsfrage und unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (E. 6.3.2).

Risiko; Störfall; Beschwerde; Grundstück; Ausnützung; Interesse; Ausnützungsziffer; Risikos; Massnahmen; Anlage; Raumplanung; Erhöhung; Gemeinde; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Störfallvorsorge; Interessen; Entscheid; Gebiet; Transitgas; Zonen; Transitgasleitung; Gasleitung; Planungs; Umwelt; Übergangsbereich; Technische
BEZK 2015 147Kostenentscheid im vorsorglichen MassnahmeentscheidMassnahme; Beschwerde; Recht; Vorsorglich; Vorsorgliche; Entscheid; Ermessen; Kommentar; Vorinstanz; Angeordnet; Massnahmeverfahren; Verfahren; Hauptsache; Massnahmen; Sterchi; Kommentar-ZPO; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Gesuch; Prozesskosten; Massnahmeverfahrens; Massnahmeentscheid; Berner; Rechtsmittelinstanz; Ermessens; Sterchi; Kostenentscheid; Grundbuch

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2018.133 (AG.2019.508)Buvette St. Alban-RheinwegBuvette; Baurekurskommission; Werden; Rekurs; öffentliche; Entscheid; Verwaltung; Beigeladene; Nutzung; Rekurrent; Bewilligung; Liegen; Interesse; Liegend; öffentlichen; Rheinweg; Verkehrs; Beigeladenen; Alban-Rheinweg; Weiter; Verfahren; Werden; Denkmäler; Betrieb; Angefochten; Trottoir; Allmend; Verwaltungsgericht; Angefochtene; Strasse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 72 (2C_149/2018)
Regeste
Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, 2 und 4, Art. 49a KG ; Art. 7 EMRK ; Art. 2-6 SVKG ; Art. 13 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 2 PBV ; Art. 37 VGG i.V.m. Art. 49 lit. c VwVG ; gesetzliche Grundlage einer abgestimmten Verhaltensweise; Anwendung auf eine Preisempfehlung. Gesetzliche Kriterien der abgestimmten Verhaltensweise (Abstimmung, Marktverhalten, Kausalzusammenhang); Abgrenzung zu Vereinbarungen und Parallelverhalten (E. 3).
Preis; Verhalten; Preise; Wettbewerb; Preisempfehlung; Verhaltens; Abrede; Wettbewerbs; Recht; Verhaltensweise; Stimmt; Beschwerde; Abgestimmte; Markt; Verkaufsstelle; Verkaufsstellen; Abstimmung; Beschwerdegegnerin; Unternehmen; Vorinstanz; Urteil; Recht; Befolgung; Stimmten; Apotheke; Abgestimmten; Ärzte; Vereinbarung; ESTERMANN; Sanktion
142 II 451Art. 6 und Art. 22 StromVG, Art. 4 Abs. 1 und Art. 19 StromVV; Entscheid der ElCom "im Streitfall" über Elektritzitätstarife bzw. Überprüfung anrechenbarer Energiekosten durch die ElCom. Prozessuale Stellung von Lieferanten und Endverbrauchern in den jeweiligen Verfahren. Kostenaufteilung zwischen Endverbrauchern mit Grundversorgung und freien Kunden. Absenkung der Vertriebskosten. Stromkonsumenten haben in Verfahren, in denen die ElCom von Amtes wegen die anrechenbaren Kosten eines Netzbetreibers oder Elektrizitätslieferanten festlegt (vgl. Art. 22 Abs. 2 lit. b StromVG), keine Parteistellung. Wird die ElCom hingegen als Streitentscheiderin im Sinne von Art. 22 Abs. 2 lit. a StromVG angerufen (Streit über u.a. Elektrizitätstarife), haben in einem solchen Verfahren nicht nur die Lieferanten, sondern auch die Endverbraucher Parteistellung, und zwar nicht als Dritte, sondern als materielle Verfügungsadressaten (E. 3). Aufgaben und Stellung der ElCom als Aufsichtsbehörde im Rahmen der Überprüfung der Elektrizitätstarife (E. 4). Auslegung des Begriffs "anteilsmässig" in Art. 6 Abs. 5 StromVG: Auch wenn Grundversorgung und Netzzugang kostenträgermässig aufgeteilt werden und in der Grundversorgung nicht der Marktpreis gilt, soll nach dem klaren Willen des Gesetzes ein Marktanteil in die Tarife der festen Endverbraucher einfliessen. Kein Vorrang der Eigenproduktion für die Grundversorgung (E. 5). Bedeutung von Art. 19 StromVV. Es ist nicht gesetzwidrig, wenn die ElCom einen Effizienzvergleich auf einen Teilbereich der Kosten beschränkt und eine Absenkung der anrechenbaren Kosten bereits aufgrund eines Einkennzahlenvergleichs anordnet (E. 6). ElCom; Strom; Endverbraucher; Grundversorgung; Elektrizität; Energie; Bundes; Verfahren; Vorinstanz; Tarif; Recht; Preis; VonRoll; Markt; Verfügung; Beschwerde; Partei; Streit; Recht; Urteil; Anrechenbar; Setze; Anrechenbare; Netzzugang; Verteilnetzbetreiber; Elektrizitätstarif; Parteistellung; Elektrizitätstarife

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2567/2020MehrwertsteuerVergütung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Mehrwertsteuer; Unternehmen; Steuer; Tungsperiode; Vergütungsperiode; Antrag; Bundes; Recht; Vorinstanz; MWSTG; Bescheinigung; Unternehmenseigenschaft; Pflichtig; Unternehmensbescheinigung; Urteil; Steuerpflichtig; MWSTV; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Vorsteuer; Praxis; Erfüllt; Voraussetzungen; Partei; Leistung; Antragsteller; Niederländische
D-939/2022Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)Beschwerde; Beschwerdeführer; Italien; Dublin-III-VO; Mitgliedstaat; Antrag; Vorinstanz; Verfahren; Über; Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit; Asylgesuch; Behörde; Zuständig; Beschwerdeführers; Verfügung; Recht; Medizinisch; Italienische; Antrags; Medizinische; Schutz; Italienischen; Behörden; Akten; Schweiz; Behandlung; Staat; Sachverhalt; Wegweisung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.200Beschwerde; Auslieferung; öffnen; Hinzufügen; Filter; Recht; Steuer; Beschwerdeführer; Recht; Bundes; Urteil; Entscheid; Sachverhalt; Abgabe; Entscheide; Urteile; Rechtlich; Auslieferungsersuchen; Betrug; Staat; Rechtshilfe; Beschwerdegegner; Rechtliche; Ersuchende; Kapital; Rückerstattung; BStGer; Verfahren
RR.2020.37Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Polen. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Dauer der Beschlagnahme (Art. 33a IRSV).
Beschwerde; Recht; Konto; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Rechtshilfe; Staat; Bundes; Vermögenswerte; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Behörde; Verfahren; Sachverhalt; Rechtshilfeersuchen; Beschwerdegegnerin; Kontos; Ersuchende; Verfahrens; Polnische; Beschlagnahme; Ersucht; Behörden; Ersatzforderung; Kontosperre; Entscheid; Beschwerdekammer; Ersuchenden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ZIBUNG, HOFSTETTERPraxiskommentar VwVG5859
SCHINDLER Kommentar VwVG5647
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