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Ordinanza sulle norme della circolazione stradale (ONC)

Art. 49 ONC dal 2021

Art. 49 Ordinanza sulle norme della circolazione stradale (ONC) drucken

Art. 491


1 Abrogato dal n. I dell’O del 24 giu. 2015, con effetto dal 1° gen. 2016 (RU 2015 2451).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 49 Ordinanza sulle norme della circolazione stradale (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2016.17Widerhandlung gegen das SVGFussgänger; Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Fussgängerstreifen; Verkehr; Berufungskläger; Fussgängerin; Verletzung; Staat; Urteil; Strasse; Kollision; Verfahren; Linke; Grobe; Gefahr; Beschuldigten; Fahrzeug; Vortritt; Verhalten; Vorinstanz; Verfahrens; Linken; Verkehrsregeln; Schulter; Aufmerksamkeit; Aussagen
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