1 I pubblici ministeri e le autorità giudicanti della Confederazione e dei Cantoni possono domandare alle autorità penali di altri Cantoni o della Confederazione l'esecuzione di atti procedurali. L'autorità richiesta non esamina né l'ammissibilità né l'adeguatezza degli atti procedurali stessi.
2 La trattazione dei reclami contro i provvedimenti d'assistenza giudiziaria compete rispettivamente alle autorità del Cantone richiedente o della Confederazione. Dinanzi alle autorità del Cantone richiesto o della Confederazione, i provvedimenti d'assistenza giudiziaria possono essere impugnati soltanto per quanto concerne la loro esecuzione.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SZ | ZK2 2017 33 | Ausstand | Beschwerde; Ausstand; Beschwerdeführer; Verfahren; Ausstands; Beschwerdegegner; Ausweisung; Kantonsgericht; Verfügung; Gericht; Feststellung; Ausstandsgr; Recht; Einzelrichter; Richter; Vorliegen; Wullschleger; Negative; Schlichtungsbehörde; Feststellungsklage; Ausstandsgründe; Verfahrens; Ausstandsbegehren; Ausweisungsverfahren; Angefochten; Gerichtsperson; Ausstandsgesuch; Partei |
SH | Nr. 51/2000/7 | Art. 9 und Art. 23 JStPG; Art. 47 lit. b sowie Art. 48 Abs. 2 und Abs. 3 StPO. Amtliche Verteidigung im Jugendstrafverfahren | Verteidigung; Amtliche; JStPG; Beschwerdeführer; Prozessordnung; Beschwerdeverfahren; Beantragt; Kinder; Verteidiger; Vorsorglich; Anspruch; Gewähren; Bestellung; Amtlichen; Verteidigers; wonach; Untersuchung; Hinaus; Besonderen; Kanton; Gerichtliche; Verfahren; Fragt; Obligatorischer; Vorschriften; Fälle; Zurückgelegt; Altersjahr |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2018.53 (AG.2019.649) | mehrfacher Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts, der mehrfachen wiederholten Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung sowie der mehrfachen Übertretung gegen das Gesetz des Gastgewerbes des Kantons Basel-Stadt | Berufung; Anschlussberufung; Berufungsklägerin; Anschlussberufungsbeklagte; Ausländerinnen; Anschlussberufungsbeklagten; Frauen; Mehrfach; Mehrfache; Rechtswidrige; Zimmer; Rechtswidrigen; Rechts; Geldstrafe; Ausländern; Aufenthalt; Bewilligung; Schuldig; November; Urteil; Verfahren; Genannt; Vorgeworfen; Beschäftigung; []-; Gastgewerbegesetz; Werden; Sachverhalt; Gemäss; Führt |
BS | SB.2014.124 (AG.2016.260) | versuchter Diebstahl, Diebstahl, Nötigung, Hausfriedensbruch sowie mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BtMG | Berufung; Berufungskläger; Gericht; Diebstahl; Urteil; Urteil; Gerichts; Berufungsklägers; Recht; Vollzug; Diebstahls; Messer; Basel; Recht; Diebstahls; Mehrfache; Freiheitsstrafe; Reststrafe; Ersucht; Sachen; Über; Entscheid; Person; Gericht; Einzelgericht; Entlassung; Gewerkschaft; Basel-Stadt; Zuzüglich; Einbezug |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 259 (6B_315/2019) | Art. 81 Abs. 1 lit. d und Art. 91 Abs. 2 StPO; Rechtsmittelbelehrung bei Zustellungen ins Ausland. Ist der Zustellungsempfänger im Ausland wohnhaft, muss die Rechtsmittelbelehrung grundsätzlich einen Hinweis enthalten, dass die Rechtsmitteleingabe spätestens am letzten Tag der Frist der Schweizerischen Post übergeben werden muss oder fristwahrend auch bei einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland eingereicht werden kann (E. 1). | Recht; Beschwerde; Rechtsmittel; Rechtsmittelbelehrung; Ausland; Frist; Ergebe; Enthalten; Schweiz; übergeben; Zustellung; Schweizer; Urteil; Beschwerdeführer; Verfügung; Diplomatischen; Entscheid; Hinweis; Schweizerischen; Regel; Konsularischen; Vertretung; Schweizerischen; Bundesgericht; -tägige; Hingewiesen; Rechtsprechung |
138 IV 214 (1B_258/2012) | Art. 80 BGG, Art. 29, 30, 39, 40 Abs. 1 und Art. 380 StPO; Zuständigkeit für die Untersuchung einer Straftat, insbesondere Tragweite des Grundsatzes der Verfahrenseinheit. Gegen den Entscheid der Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft bzw. der zuständigen kantonalen Beschwerdeinstanz über einen Kompetenzkonflikt verschiedener Untersuchungsbehörden steht direkt die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht offen, auch wenn es sich nicht um den Entscheid einer gerichtlichen Behörde handelt (E. 1). Die Spezialisierung verschiedener Staatsanwaltschaften auf bestimmte Delikte darf nicht dazu führen, dass bei der Verfolgung mehrerer Straftaten der Grundsatz der Verfahrenseinheit die Ausnahme und die Verfahrenstrennung die Regel wird. Vielmehr ist zu gewährleisten, dass nur ein Strafverfahren mit einer einheitlichen Untersuchung durchgeführt wird, ausser es gebe sachliche Gründe für ein Abweichen von dieser Regel, wofür organisatorische Aspekte auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden nicht genügen (E. 3). | Staatsanwaltschaft; Verfahren; Zuständigkeit; Beschwerde; Verfahrens; Bundesgericht; Staatsanwaltschaften; Kanton; Sachlich; Entscheid; Prozess; Sachliche; Oberstaatsanwalt; Verfahren; Prozessordnung; Kantons; Zürich-Limmat; Oberstaatsanwaltschaft; Delikt; Delikte; Gewalt; Behörden; Regel; Angefochten; Sachen; Taten; Person; Zuständig; |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2020.51 | Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO). | Kanton; Beschuldigte; Behörde; Kantons; Gesuch; Gericht; Ungarn; Tatort; Fahrzeug; Beschuldigten; Behörden; Gerichtsstand; Verfahren; Recht; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Über; Leasingrate; Eschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Generalstaatsanwaltschaft; Übernahme; Behörde; Zuständig; Zuständigkeit; Bezahlt; Beschwerdekammer; Gefasst; Rechtshilfe |
Autor | Kommentar | Jahr |
Ackermann | Basler Kommentar, Strafrecht I | 2013 |