E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code de procédure pénale (CCP)

Art. 49 CCP de 2020

Art. 49 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 49

1 Les ministères publics et les tribunaux de la Confédération et des cantons peuvent demander l’exécution d’actes de procédure aux autorités pénales d’autres cantons ou de la Confédération. L’autorité requise n’examine pas l’admissibilité ni la proportionnalité des actes de procédure demandés.

2 Les autorités du canton requérant ou de la Confédération sont compétentes pour traiter les recours contre les mesures d’entraide judiciaire. Seule l’exécution de la mesure d’entraide judiciaire peut être attaquée devant les autorités du canton requis ou de la Confédération.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 49 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK2 2017 33AusstandBeschwerde; Ausstand; Beschwerdeführer; Verfahren; Ausstands; Beschwerdegegner; Ausweisung; Kantonsgericht; Verfügung; Gericht; Feststellung; Ausstandsgr; Recht; Einzelrichter; Richter; Vorliegen; Wullschleger; Negative; Schlichtungsbehörde; Feststellungsklage; Ausstandsgründe; Verfahrens; Ausstandsbegehren; Ausweisungsverfahren; Angefochten; Gerichtsperson; Ausstandsgesuch; Partei
SHNr. 51/2000/7 Art. 9 und Art. 23 JStPG; Art. 47 lit. b sowie Art. 48 Abs. 2 und Abs. 3 StPO. Amtliche Verteidigung im Jugendstrafverfahren Verteidigung; Amtliche; JStPG; Beschwerdeführer; Prozessordnung; Beschwerdeverfahren; Beantragt; Kinder; Verteidiger; Vorsorglich; Anspruch; Gewähren; Bestellung; Amtlichen; Verteidigers; wonach; Untersuchung; Hinaus; Besonderen; Kanton; Gerichtliche; Verfahren; Fragt; Obligatorischer; Vorschriften; Fälle; Zurückgelegt; Altersjahr

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.53 (AG.2019.649)mehrfacher Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts, der mehrfachen wiederholten Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung sowie der mehrfachen Übertretung gegen das Gesetz des Gastgewerbes des Kantons Basel-StadtBerufung; Anschlussberufung; Berufungsklägerin; Anschlussberufungsbeklagte; Ausländerinnen; Anschlussberufungsbeklagten; Frauen; Mehrfach; Mehrfache; Rechtswidrige; Zimmer; Rechtswidrigen; Rechts; Geldstrafe; Ausländern; Aufenthalt; Bewilligung; Schuldig; November; Urteil; Verfahren; Genannt; Vorgeworfen; Beschäftigung; []-; Gastgewerbegesetz; Werden; Sachverhalt; Gemäss; Führt
BSSB.2014.124 (AG.2016.260)versuchter Diebstahl, Diebstahl, Nötigung, Hausfriedensbruch sowie mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BtMGBerufung; Berufungskläger; Gericht; Diebstahl; Urteil; Urteil; Gerichts; Berufungsklägers; Recht; Vollzug; Diebstahls; Messer; Basel; Recht; Diebstahls; Mehrfache; Freiheitsstrafe; Reststrafe; Ersucht; Sachen; Über; Entscheid; Person; Gericht; Einzelgericht; Entlassung; Gewerkschaft; Basel-Stadt; Zuzüglich; Einbezug
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 108 (6B_780/2019)
Regeste
Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1).
Gesamtstrafe; Recht; Gericht; Gesamtstrafen; Träglich; Trägliche; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Vorinstanz; Kantons; Obergericht; Freiheitsstrafe; Beschwerde; Verfahren; Ratio; Asperation; Rechtskräftig; Verfahren; Vollzug; Rechtskräftige; Person; Delikt; Verurteilt; Teilbedingt; Rechtskraft; Teilbedingte; Träglichen
145 IV 259 (6B_315/2019)Art. 81 Abs. 1 lit. d und Art. 91 Abs. 2 StPO; Rechtsmittelbelehrung bei Zustellungen ins Ausland. Ist der Zustellungsempfänger im Ausland wohnhaft, muss die Rechtsmittelbelehrung grundsätzlich einen Hinweis enthalten, dass die Rechtsmitteleingabe spätestens am letzten Tag der Frist der Schweizerischen Post übergeben werden muss oder fristwahrend auch bei einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland eingereicht werden kann (E. 1). Recht; Beschwerde; Rechtsmittel; Rechtsmittelbelehrung; Ausland; Frist; Ergebe; Enthalten; Schweiz; übergeben; Zustellung; Schweizer; Urteil; Beschwerdeführer; Verfügung; Diplomatischen; Entscheid; Hinweis; Schweizerischen; Regel; Konsularischen; Vertretung; Schweizerischen; Bundesgericht; -tägige; Hingewiesen; Rechtsprechung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2020.51Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Beschuldigte; Behörde; Kantons; Gesuch; Gericht; Ungarn; Tatort; Fahrzeug; Beschuldigten; Behörden; Gerichtsstand; Verfahren; Recht; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Über; Leasingrate; Eschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Generalstaatsanwaltschaft; Übernahme; Behörde; Zuständig; Zuständigkeit; Bezahlt; Beschwerdekammer; Gefasst; Rechtshilfe
BG.2019.1Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Kantons; Staats; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Schwyz; Gesuch; Gerichtsstands; Gallen; Glarus; Behörde; Verfolgung; Urkunde; Untersuchung; Behörden; Zuständig; Eschwerdekammer; March; Recht; Betrug; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Gerichtsstandsakten; Behörden; Taten; ÄNZIGER; Ersuchte; Beurteilung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ackermann Basler Kommentar, Strafrecht I2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz