Art. 49SCC from 2022
Art. 49
1 If the offender, by committing one or more offences, has fulfilled the requirements for two or more penalties of the same form, the court shall impose the sentence for the most serious offence at an appropriately increased level. It may not, however, increase the maximum level of the sentence by more than half, and it is bound by the statutory maximum for that form of penalty.
2 If the court must pass sentence on an offence that the offender committed before he was sentenced for a different offence, it shall determine the supplementary penalty so that the offender is not more severely punished than he would have been had the sentences been imposed at the same time.
3 If the offender committed one or more offences before reaching the age of 18, the court shall determine the cumulative sentence in accordance with paragraphs 1 and 2 such that it is not more severe than it would have been had sentences been imposed separately.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
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Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV-2019/176 | Entscheid Art. 16 Abs. 3, Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. a SVG (SR 741.01); Art. 45 Abs. 1 VZV (SR 741.51); Art. 49 Abs. 1 StGB (SR | Führerausweis; Widerhandlung; Rekurrent; Aberkennung; Strassenverkehrs; Aberkennungsdauer; Leichte; Schwere; Führerausweise; Rekurs; Recht; Rekurrenten; Vorinstanz; Führerausweises; Recht; Massnahme; Fahrzeug; Verwarnung; Strassenverkehrsamt; Schweren; Aberkannt; Verfügung; Abgekürzt:; Ausländische; Strassenverkehrsvorschriften; Erhöht; Atemalkoholkonzentration; Honorar; Ausserorts; Sanktionsempfindlichkeit |
SG | IV-2019/27 | Entscheid Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. a SVG (SR 741.01), Art. 45 Abs. 1 VZV (SR 741.51), Art. 49 Abs. 1 StGB (SR 311.0). Der Rekurrent überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts einmal um 43 km/h und einmal um 31 km/h. Bestätigung der Führerausweisaberkennungsdauer von sechs Monaten (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. Juni 2019, | Rekurrent; Führer; Führerausweis; Aberkennung; Geschwindigkeit; Strassen; Widerhandlung; Aberkennungsdauer; Strassenverkehr; Rekurs; Schwere; Innerorts; Strassenverkehrs; Höchstgeschwindigkeit; Recht; Rekurrenten; Aberkannt; Motorrad; Innerorts; Recht; Vorinstanz; Gefahr; überschritt; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrzeug; Verfügung; Sicherheit; Massnahme; Abgekürzt: |
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BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 108 (6B_780/2019) | Regeste Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1). | Gesamtstrafe; Recht; Gericht; Gesamtstrafen; Träglich; Trägliche; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Vorinstanz; Kantons; Obergericht; Freiheitsstrafe; Beschwerde; Verfahren; Ratio; Asperation; Rechtskräftig; Verfahren; Vollzug; Rechtskräftige; Person; Delikt; Verurteilt; Teilbedingt; Rechtskraft; Teilbedingte; Träglichen |
145 IV 377 (6B_516/2019) | Art. 49 Abs. 2 StGB; teilweise retrospektive Konkurrenz; gewerbsmässige Deliktsbegehung; bedingter Strafvollzug. Hat das Gericht ein gewerbsmässiges Delikt zu beurteilen, von dem der eine Teil der Einzeltaten vor und der andere Teil nach einer früheren Verurteilung begangen worden ist, hat es die strafbaren Handlungen als Einheit zu betrachten, wobei sich die Einzelakte im Rahmen der Strafzumessung in denjenigen Teil des Delikts eingliedern, in welchen die letzte Einzeltat fällt (E. 2.3.3). Bei einer teilweisen retrospektiven Konkurrenz hat das Gericht nicht für jeden Teil der Delikte eine Prognose für den bedingten Strafvollzug abzugeben. Es hat eine Prognose vielmehr im Zeitpunkt des Urteils unter Würdigung der Situation der beschuldigten Person im Moment der Verurteilung zu stellen. Für die Prüfung, ob für die auszusprechende Freiheitsstrafe die Voraussetzungen der Gewährung des bedingten oder teilbedingten Strafvollzuges erfüllt sind, hat das Gericht sämtliche Zusatzstrafen, Grundstrafen und zu kumulierenden Strafen zu addieren und hernach zu entscheiden, ob diese hypothetische Gesamtstrafe die Anwendung von Art. 42 oder 43 StGB erlaubt (E. 2.4.1). | Peine; Infraction; Escroquerie; Sursis; Infractions; Privative; Liberté; Commis; Métier; Canton; Partiel; Condamnation; Cantonal; Cantonale; Précédent; Aurait; Commise; D'escroquerie; Avant; Précédente; L'intimé; été; Commises; Concours; Condamné; Consid; être; Rétrospectif; Titre |