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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 49 StGB vom 2023

Art. 49 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 49

1 Hat der Täter durch eine oder mehrere Handlungen die Voraussetzun­gen für mehrere gleichartige Strafen erfüllt, so verurteilt ihn das Gericht zu der Strafe der schwersten Straftat und erhöht sie angemessen. Es darf jedoch das Höchstmass der angedrohten Strafe nicht um mehr als die Hälfte erhöhen. Dabei ist es an das gesetzliche Höchstmass der Strafart gebunden.

2 Hat das Gericht eine Tat zu beurteilen, die der Täter begangen hat, bevor er wegen einer andern Tat verurteilt worden ist, so bestimmt es die Zusatzstrafe in der Weise, dass der Täter nicht schwerer bestraft wird, als wenn die strafbaren Handlungen gleichzeitig beurteilt worden wären.

3 Hat der Täter eine oder mehrere Taten vor Vollendung des 18. Al­ters­jahres begangen, so dürfen diese bei der Bildung der Gesamtstrafe nach den Absätzen 1 und 2 nicht stärker ins Gewicht fallen, als wenn sie für sich allein beurteilt worden wären.

4. Begründungspflicht >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 49 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU220036Widerhandlung gegen die Covid-19-VerordnungKundgebung; Schuldig; Berufung; Covid; Covid-; Beschuldigte; Kundgebungen; Veranstaltung; Stadt; Kanton; Politisch; Veranstaltungen; Person; Urteil; Verordnung; Vorinstanz; Politische; Personen; Stadtrichteramt; Recht; Massnahme; Massnahmen; Beschuldigten; Busse; Kantons; Einsprecher; Teilnehmer; Berufungsbeklagte; VBöG
ZHSB220111Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Amtlich; Nötigung; Amtliche; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Sinne; Verhalten; Gewalt; Vorfall; Berufung; Versucht; Geldstrafe; Aussage; Amtlichen; Aussagen; Suchte; Beziehung; Staatsanwaltschaft; Freiheit; Prot
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV-2019/176Entscheid Art. 16 Abs. 3, Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. a SVG (SR 741.01); Art. 45 Abs. 1 VZV (SR 741.51); Art. 49 Abs. 1 StGB (SR Führerausweis; Widerhandlung; Rekurrent; Aberkennung; Strassenverkehrs; Aberkennungsdauer; Leichte; Schwere; Führerausweise; Rekurs; Recht; Rekurrenten; Vorinstanz; Führerausweises; Recht; Massnahme; Fahrzeug; Verwarnung; Strassenverkehrsamt; Schweren; Aberkannt; Verfügung; Abgekürzt:; Ausländische; Strassenverkehrsvorschriften; Erhöht; Atemalkoholkonzentration; Honorar; Ausserorts; Sanktionsempfindlichkeit
SGIV-2019/27Entscheid Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. a SVG (SR 741.01), Art. 45 Abs. 1 VZV (SR 741.51), Art. 49 Abs. 1 StGB (SR 311.0). Der Rekurrent überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts einmal um 43 km/h und einmal um 31 km/h. Bestätigung der Führerausweisaberkennungsdauer von sechs Monaten (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. Juni 2019, Rekurrent; Führer; Führerausweis; Aberkennung; Geschwindigkeit; Strassen; Widerhandlung; Aberkennungsdauer; Strassenverkehr; Rekurs; Schwere; Innerorts; Strassenverkehrs; Höchstgeschwindigkeit; Recht; Rekurrenten; Aberkannt; Motorrad; Innerorts; Recht; Vorinstanz; Gefahr; überschritt; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrzeug; Verfügung; Sicherheit; Massnahme; Abgekürzt:
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 108 (6B_780/2019)
Regeste
Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1).
Gesamtstrafe; Recht; Gericht; Gesamtstrafen; Träglich; Trägliche; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Vorinstanz; Kantons; Obergericht; Freiheitsstrafe; Beschwerde; Verfahren; Ratio; Asperation; Rechtskräftig; Verfahren; Vollzug; Rechtskräftige; Person; Delikt; Verurteilt; Teilbedingt; Rechtskraft; Teilbedingte; Träglichen
145 IV 377 (6B_516/2019)Art. 49 Abs. 2 StGB; teilweise retrospektive Konkurrenz; gewerbsmässige Deliktsbegehung; bedingter Strafvollzug. Hat das Gericht ein gewerbsmässiges Delikt zu beurteilen, von dem der eine Teil der Einzeltaten vor und der andere Teil nach einer früheren Verurteilung begangen worden ist, hat es die strafbaren Handlungen als Einheit zu betrachten, wobei sich die Einzelakte im Rahmen der Strafzumessung in denjenigen Teil des Delikts eingliedern, in welchen die letzte Einzeltat fällt (E. 2.3.3). Bei einer teilweisen retrospektiven Konkurrenz hat das Gericht nicht für jeden Teil der Delikte eine Prognose für den bedingten Strafvollzug abzugeben. Es hat eine Prognose vielmehr im Zeitpunkt des Urteils unter Würdigung der Situation der beschuldigten Person im Moment der Verurteilung zu stellen. Für die Prüfung, ob für die auszusprechende Freiheitsstrafe die Voraussetzungen der Gewährung des bedingten oder teilbedingten Strafvollzuges erfüllt sind, hat das Gericht sämtliche Zusatzstrafen, Grundstrafen und zu kumulierenden Strafen zu addieren und hernach zu entscheiden, ob diese hypothetische Gesamtstrafe die Anwendung von Art. 42 oder 43 StGB erlaubt (E. 2.4.1). Peine; Infraction; Escroquerie; Sursis; Infractions; Privative; Liberté; Commis; Métier; Canton; Partiel; Condamnation; Cantonal; Cantonale; Précédent; Aurait; Commise; D'escroquerie; Avant; Précédente; L'intimé; été; Commises; Concours; Condamné; Consid; être; Rétrospectif; Titre

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-668/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Arbeit; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Recht; Recht; Vertrag; Arbeitsvertrag; Verfahren; Urteil; Frist; Beschwerdegegners; Arbeitsverhältnis; Bewerbung; Zeitpunkt; Aufgr; Täuschung; Offenbarungspflicht; Vorinstanz; Arbeitgeber; Krankheit; Bundesverwaltungsgericht; Selbständig; Entschädigung; Früheren; Willensmangel; Verfahren; Lebenslauf; Rechtlichen
A-5250/2018PersonensicherheitsprüfungenBeschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Zustellung; Risikoerklärung; Vertrauen; Verfahren; Verfügung; Auskunft; Frist; Zustellungsversuch; Basel; Bundesverwaltungsgericht; Sendung; Zugestellt; Person; Fachstelle; Unentgeltliche; Urteil; Verfahrens; Entschädigung; Partei; Akten; Hinweis; Praxis; Angefochten; Treff; Datum; Behörde

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe
BB.2022.120Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Aussage; Recht; Aussagen; Urteil; Fingerabdrücke; Grenzwachtbeamte; Beamte; Schweiz; Gericht; Grenzwachtbeamten; Amtshandlung; Gewalt; Aufenthalt; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Rechtswidrig; Bundesstrafgerichts; Aufenthalts; Täter; Behörde; Verteidigung; Drohung; BStKR

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
AckermannBasler Kommentar, 4. Aufl.2019
Jürg-Beat AckermannBasler Kommentar, Strafrecht I2019
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