1 Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen nach Artikel 98 KAG1 erstellt einen Prospekt.
2 Dieser enthält namentlich die im Gesellschaftsvertrag nach Artikel 102 Absatz 1 Buchstabe h KAG enthaltenen Angaben.
3 Für den Prospekt der Investmentgesellschaft mit festem Kapital nach Artikel 110 KAG gilt Artikel 48 sinngemäss.
1 SR 951.31