E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 49 BV vom 2022

Art. 49 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 49

Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts

1 Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor.

2 Der Bund wacht über die Einhaltung des Bundesrechts durch die Kantone.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 49 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU190039Unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Beschwerde; Gesuchsteller; Eisenbahn; Bundes; Recht; Schlichtung; Zürich; Unentgeltliche; Vorinstanz; Rechtspflege; Uhlmann/Kaspar; Beschwerdeverfahren; Kanton; Haftung; Hinweis; Beschwerdegegner; Entscheid; Verfügung; König; Partei; Verfahren; MwH; Unentgeltlichen; Schlichtungsverfahren; Stadt; Spezialgesetzliche; Bezirksgericht; Eisenbahngesetz
ZHLF190043Vorsorgliche Massnahmen / Verfügungssperre Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 27. Juni 2019 (ET190002)Gesuch; Gesuchsgegner; Recht; Recht; Sicherheit; SchKG; Vereinbarung; Sicherheitsleistung; Gesuchsteller; Partei; Anspruch; Vorinstanz; Rufung; Parteien; Massnahme; Berufung; Konto; Konti; Gläubiger; Verfügung; Geldzahlung; Vertrag; Söhne; Pfand; Gesuchsgegners; Pfandrecht; Vorsorglich; Leistung; Entscheid
Dieser Artikel erzielt 44 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB150013AkteneinsichtBeschwerde; Entscheid; Interesse; Beschwerdeführerin; Akten; Gericht; Akteneinsicht; Recht; Verfahren; Urteil; Bezirksgericht; Einsicht; Gerichte; Urteils; Interessen; Akteneinsichtsverordnung; Kopie; Entscheide; Prozess; Obergericht; Kanton; Zivil; Rechtlich; Bundesgericht; Fentlichkeit; Kantonale; SchKG; Kantons
ZHVO120069Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRicht; Gesuch; Unentgeltliche; Kanton; Schlichtungsverfahren; Rechtspflege; Staats; Gesuchsteller; Staatshaftung; Obergericht; Verfahren; Kantons; Klage; Obergerichts; Unentgeltlichen; Gericht; Entscheid; Zürich; Obergerichtspräsident; Sische; Staatshaftungsklage; Eidgenössischen; Vorverfahren; Zivilprozessordnung; Friedensrichteramt; Haftung; Gewährung; Parteien
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 58 (9C_759/2020)
Regeste
Art. 34a BVG (je in der vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2016 in Kraft gestandenen und in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Art. 24 (in der vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 in Kraft gestandenen Fassung), Art. 24a BVV 2 (in Kraft seit 1. Januar 2017); Überentschädigung im Bereich der weitergehenden beruflichen Vorsorge nach Eintritt des AHV-Rentenalters. Auslegung einer reglementarischen Bestimmung betreffend die Überentschädigungsberechnung nach Eintritt des ordentlichen AHV-Rentenalters anhand von Art. 24a Abs. 1 und 2 BVV 2 . Bezieht die berufsvorsorgeversicherte Person nach Erreichung des AHV-Rentenalters neben einer AHV-Altersrente auch UVG-Rentenleistungen, sind gemäss der genannten Bestimmung im Rahmen der vorzunehmenden Überentschädigungsberechnung die AHV-Rentenleistungen ebenfalls anzurechnen (E. 5 und 6.1).
Leistung; Leistungen; Rente; Vorsorge; Renten; Rentenalter; Beschwerde; Altersrente; Überentschädigung; Kürzung; Invalidenrente; Erreichen; Ordentliche; Rentenalters; Vorsorgeeinrichtung; Gekürzt; Berufliche; Reglement; Halbe; Ordentlichen; Anrechenbare; Person; Reglements; Vorsorgerechtliche; Ausländische; Urteil; Beschwerdegegnerin; Invalidität; AHV-Rente; Einkünfte
148 V 7 (8C_130/2021)
Regeste
Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 26 bis und Art. 27 Abs. 1 IVG ; Art. 24 Abs. 2 IVV ; Tarif für die zahnärztliche Behandlung eines Geburtsgebrechens; Fallpauschale. Da sich aus der freien Wahl des Leistungserbringers gemäss Art. 26 bis Abs. 1 IVG kein Anspruch auf freie Arztwahl im Spital im Falle einer stationären Behandlung ableiten lässt, steht es in der Gestaltungsfreiheit der Invalidenversicherung, mittels Abschlusses eines SwissDRG-Tarifvertrags mit einem Belegarztspital auf den Miteinbezug von Beleg(zahn)ärzten als Leistungserbringer zu verzichten und für stationäre Behandlungen ausschliesslich mit der Heilanstalt zusammenzuarbeiten. Dieser faktische Ausschluss von Beleg(zahn)ärzten für stationäre Leistungen in einem Spital, mit dem die Invalidenversicherung gestützt auf Art. 27 Abs. 1 IVG das SwissDRG-System vereinbart hat (E. 5.1.2), ist zulässig (E. 5.1.3). Im konkreten Fall ist die fragliche stationäre Behandlung gemäss der anwendbaren SwissDRG-Fallpauschale zu vergüten und nicht nach dem Zahnarzttarif gemäss dem zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) und der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) sowie der Militär- und Invalidenversicherung abgeschlossenen Tarifvertrag (SSO-Tarifvertrag; E. 4 und 5).
Tarif; Behandlung; Leistung; Swiss; SwissDRG; Beschwerde; Tarifvertrag; Stationär; Spital; Stationäre; Beleg; Klinik; Beschwerdeführer; Invalidenversicherung; Leistungen; Vertrag; Leistungserbringer; SSO-Tarifvertrag; Auftrag; Stationären; Schlossen; Medizinische; Behandlungen; IV-Stelle; Fallpauschale; Bereich; ärztliche; Zahnärzte; ärzten; SwissDRG-System

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-2914/2020Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Beschwerde; Familie; Flüchtling; Beschwerdeführenden; Familien; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführer; Irakische; Staat; Recht; Beschwerdeführerin; Ehemann; Aufenthalt; Flüchtlings; Beziehungsweise; Flüchtlingseigenschaft; Kinder; Zumutbar; Verfügung; Irakischen; Hypothetisch; Vorinstanz; Wegweisung; Person; Legal; Rückkehr; Einreise; Kindes; Familienleben
D-2685/2021Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung)Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Beweismittel; Recht; Wiedererwägung; Sachverhalt; Reichte; Lanka; Begründung; Partei; Urteil; Verfahren; Sachverhalts; Beschwerdeführers; Spruchkörper; Eingabe; Revision; Vorbringen; Verletzung; Gesuch; Anspruch; Habe; Angefochtene; Erhebliche; Gehör; Suchte; Entstanden
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website nalysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz