Loi sur le Tribunal fédéral (LTF)
Art. 49 LTF de 2021
Art. 49 Notification irrégulière
Une notification irrégulière, notamment en raison de l’indication inexacte ou incomplète des voies de droit ou de l’absence de cette indication si elle est prescrite, ne doit entraîner aucun préjudice pour les parties.
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Art. 49 Loi sur le Tribunal fédéral (BGG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT150153 | Rechtsöffnung | Beschwerde; Rechtsmittel; Beschwerdeführer; Partei; Entscheid; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Urteil; Angefochtene; MwH; Vorinstanz; Dispositivziffer; Parteien; Erstinstanzliche; Eingabe; Rechtsmittelbelehrung; Spruchgebühr; Auferlegt; Urteils; Begründung; Verfahren; Leuenberger; Kunz; Sutter-Somm/Hasenböhler/; Unrichtige; Bundesgericht; Frist; Entschädigung; Beschwerdeführers |
ZH | LE150036 | Eheschutz | Berufung; Recht; Partei; Gericht; Entscheid; Verfahren; Vorinstanz; Massnahmen; Gesuch; Parteien; Auskunft; Beklagten; Vertrete; Klage; Unterlagen; Schweiz; Prozesskosten; Höhe; Verfügung; Parteientschädigung; Bundesgericht; Scheidung; Vorsorgliche; Unentgeltliche; Rechtsschutzi; Frist; Gesuchsgegner; Auskunftsbegehren; Italienische |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB080026 | Fristwahrung bei fehlender Rechtsmittelbelehrung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Obergericht; Rechtsmittel; Beschluss; Amtlich; Obergerichts; Entschädigung; Bezirksgericht; Bundesgericht; Amtliche; Verwaltungskommission; Angefochtene; Pfäffikon; Entscheid; Verteidiger; Rekurs; Rechtsmittelbelehrung; Honorar; Urteil; Amtlichen; Angefochtenen; Verfahren; Kammer; Angeklagten; Prozessuale; Staat; Partei; Betrag; Auslagen |
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Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
AMSTUTZ, ARNOLD | Basler Kommentar, 2. Aufl. | 2011 |
Kathrin Amstutz, Peter Arnold | Basler Kommentar, Art.49 | 2008 |