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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 49 BGG vom 2020

Art. 49 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 49 Mangelhafte Eröffnung

Aus mangelhafter Eröffnung, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Rechtsmittelbelehrung oder wegen Fehlens einer vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung, dürfen den Parteien keine Nachteile erwachsen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 49 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT150153Rechtsöffnung Beschwerde; Rechtsmittel; Beschwerdeführer; Partei; Entscheid; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Urteil; Angefochtene; MwH; Vorinstanz; Dispositivziffer; Parteien; Erstinstanzliche; Eingabe; Rechtsmittelbelehrung; Spruchgebühr; Auferlegt; Urteils; Begründung; Verfahren; Leuenberger; Kunz; Sutter-Somm/Hasenböhler/; Unrichtige; Bundesgericht; Frist; Entschädigung; Beschwerdeführers
ZHLE150036EheschutzBerufung; Recht; Partei; Gericht; Entscheid; Verfahren; Vorinstanz; Massnahmen; Gesuch; Parteien; Auskunft; Beklagten; Vertrete; Klage; Unterlagen; Schweiz; Prozesskosten; Höhe; Verfügung; Parteientschädigung; Bundesgericht; Scheidung; Vorsorgliche; Unentgeltliche; Rechtsschutzi; Frist; Gesuchsgegner; Auskunftsbegehren; Italienische
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB080026Fristwahrung bei fehlender RechtsmittelbelehrungBeschwerde; Beschwerdeführer; Obergericht; Rechtsmittel; Beschluss; Amtlich; Obergerichts; Entschädigung; Bezirksgericht; Bundesgericht; Amtliche; Verwaltungskommission; Angefochtene; Pfäffikon; Entscheid; Verteidiger; Rekurs; Rechtsmittelbelehrung; Honorar; Urteil; Amtlichen; Angefochtenen; Verfahren; Kammer; Angeklagten; Prozessuale; Staat; Partei; Betrag; Auslagen
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
AMSTUTZ, ARNOLDBasler Kommentar, 2. Aufl.2011
Kathrin Amstutz, Peter ArnoldBasler Kommentar, Art.492008
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