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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 49 AIG vom 2022

Art. 49 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 49

Ausnahmen vom Erfordernis des Zusammenwohnens

Das Erfordernis des Zusammenwohnens nach den Artikeln 42–44 besteht nicht, wenn für getrennte Wohnorte wichtige Gründe geltend gemacht werden und die Familiengemeinschaft weiter besteht.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2020.00393Bewilligungswiderruf nach kurzer Ehe.Beschwerde; Eheliche; Beschwerdeführer; Trennung; Schweiz; Ehegemeinschaft; Aufenthalt; Ehelichen; Integration; Aufenthalts; Ehegatte; Gemäss; Ehefrau; Ehegatten; Beschwerdeführers; März; Geltend; Härtefall; Stehen; Gemacht; Wohnung; Seiner; November; Nacheheliche; Ehewille; Gründe; Unabhängig; Migration; Wiederaufnahme; Ermessen
SGB 2018/208Entscheid Ausländerecht. Widerruf Aufenthaltsbewilligung. Nachehelicher Härtefall. Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AIG. Kein Anspruch auf mündliche Verhandlung (Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 55 Abs. 1 VRP). Wahrung des rechtlichen Gehörs durch Schriftenwechsel. Keine persönliche Anhörung notwendig. Nach der Heirat mit einem in der Schweiz niedergelassenen Kosovaren, kam die Beschwerdeführerin im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz. Die Trennung erfolgte vor Ablauf der dreijährigen gesetzlichen Frist. Kurz danach Geburt des gemeinsamen Kindes. Die Beschwerdeführerin legte keine wichtigen persönlichen Gründe für einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz dar. Obwohl dem Bericht des Frauenhauses gewisse Hinweise auf eheliche Gewalt entnommen werden Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gewalt; Recht; Schweiz; Eheliche; Familie; Entscheid; Aufenthalt; Heimat; Ehemann; Bericht; Rechtliche; Heimatland; Vorinstanz; Anspruch; Beziehung; Verfahren; Psychische; Frauen; Ehelichen; Eltern; Aufenthaltsbewilligung; Frauenhaus; Person; Verwaltungsgericht; Häusliche; Reichen; Verfahren
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-6310/2017Asyl und WegweisungBeschwerde; Deführer; Beschwerdeführer; Shabaab; Bruder; Somali; Somalia; Puntland; Al-Shabaab; Wegweisung; Recht; Regierung; Beschwerdeführers; Bruders; Region; Bundesverwaltungsgericht; Glaubhaft; Verfügung; Unter:; Person; Schweiz; Akten; Gericht; Wegweisungsvollzug; Abzurufen; Zumutbar; Flüchtling; Verfolgung; Situation
E-427/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Partei; Recht; Anhörung; Wegweisung; Antwort; Beschwerdeführers; Glaubhaft; Pakistanische; Bundesverwaltungsgericht; Behörde; Beweis; Ziffer; Video; Person; Behörden; Verfügung; Pakistan; Vorinstanz; Antworten; Zumutbar; Heimatstaat; Vorbringen; Worden; Asylgesuch; Pakistanischen; Flüchtling; Wegweisungsvollzug

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Marc Spescha Kommentar Migrationsrecht2019
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