Das Erfordernis des Zusammenwohnens nach den Artikeln 42–44 besteht nicht, wenn für getrennte Wohnorte wichtige Gründe geltend gemacht werden und die Familiengemeinschaft weiter besteht.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2020.00393 | Bewilligungswiderruf nach kurzer Ehe. | Beschwerde; Eheliche; Beschwerdeführer; Trennung; Schweiz; Ehegemeinschaft; Aufenthalt; Ehelichen; Integration; Aufenthalts; Ehegatte; Gemäss; Ehefrau; Ehegatten; Beschwerdeführers; März; Geltend; Härtefall; Stehen; Gemacht; Wohnung; Seiner; November; Nacheheliche; Ehewille; Gründe; Unabhängig; Migration; Wiederaufnahme; Ermessen |
SG | B 2018/208 | Entscheid Ausländerecht. Widerruf Aufenthaltsbewilligung. Nachehelicher Härtefall. Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AIG. Kein Anspruch auf mündliche Verhandlung (Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 55 Abs. 1 VRP). Wahrung des rechtlichen Gehörs durch Schriftenwechsel. Keine persönliche Anhörung notwendig. Nach der Heirat mit einem in der Schweiz niedergelassenen Kosovaren, kam die Beschwerdeführerin im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz. Die Trennung erfolgte vor Ablauf der dreijährigen gesetzlichen Frist. Kurz danach Geburt des gemeinsamen Kindes. Die Beschwerdeführerin legte keine wichtigen persönlichen Gründe für einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz dar. Obwohl dem Bericht des Frauenhauses gewisse Hinweise auf eheliche Gewalt entnommen werden | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gewalt; Recht; Schweiz; Eheliche; Familie; Entscheid; Aufenthalt; Heimat; Ehemann; Bericht; Rechtliche; Heimatland; Vorinstanz; Anspruch; Beziehung; Verfahren; Psychische; Frauen; Ehelichen; Eltern; Aufenthaltsbewilligung; Frauenhaus; Person; Verwaltungsgericht; Häusliche; Reichen; Verfahren |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-6310/2017 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Deführer; Beschwerdeführer; Shabaab; Bruder; Somali; Somalia; Puntland; Al-Shabaab; Wegweisung; Recht; Regierung; Beschwerdeführers; Bruders; Region; Bundesverwaltungsgericht; Glaubhaft; Verfügung; Unter:; Person; Schweiz; Akten; Gericht; Wegweisungsvollzug; Abzurufen; Zumutbar; Flüchtling; Verfolgung; Situation |
E-427/2019 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Partei; Recht; Anhörung; Wegweisung; Antwort; Beschwerdeführers; Glaubhaft; Pakistanische; Bundesverwaltungsgericht; Behörde; Beweis; Ziffer; Video; Person; Behörden; Verfügung; Pakistan; Vorinstanz; Antworten; Zumutbar; Heimatstaat; Vorbringen; Worden; Asylgesuch; Pakistanischen; Flüchtling; Wegweisungsvollzug |
Autor | Kommentar | Jahr |
Marc Spescha | Kommentar Migrationsrecht | 2019 |