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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 483 CCS dal 2021

Art. 483 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 483 C. Istituzione d’erede

C. Istituzione d’erede

1 Possono essere istituiti uno o più eredi per la intera successione o per una frazione di essa.

2 Si considera come istituzione d’erede ogni disposizione secondo la quale il chiamato debba raccogliere l’intera successione od una frazione di essa.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 483 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF170058TestamentseröffnungBerufung; Erben; Testament; Berufungskläger; Erblasser; Recht; öffnung; Parteien; Erblasserin; Vermächtnis; Verfügung; Erbschaft; Letztwillige; Vorinstanz; Vermächtnisnehmer; Auslegung; Testaments; Gesetzliche; Nachlass; Entscheid; Gungen; Eröffnung; Testamente; Verfahren; Letztwilligen; Rechtsmittel; Ehemann; Begünstigten
ZHLF170024TestamentseröffnungBerufung; Nacherbe; Erblasser; Nacherben; Vorerbe; Testament; Berufungskläger; Erbschaft; Vorerben; Gericht; Erben; Nachlass; Verfügung; Einzelgericht; Nacherbeneinsetzung; Auflage; Sicherstellung; Urteil; Auslegung; Dispositiv; Erblassers; Berufungsbeklagte; Bruder; Alleinerbe; Berufungsklägers; Überrest; Ziffer; Verfahren
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter WeimarBerner Kommentar, Band III2009
Daniel StaehelinBasler Kommentar zum Schweizerischen Pri- vatrecht2003
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