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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 482 OR de 2022

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Art. 482

1 L’entrepositaire qui offre publiquement de recevoir des marchandi­ses en dépôt peut requérir de l’autorité compétente le droit d’émettre des titres représentatifs des marchandises entreposées.

2 Ces titres sont des papiers-valeurs permettant d’exiger la livraison des mar­chandis­es entreposées.

3 Ils peuvent être nominatifs, à ordre ou au porteur.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
112 Ib 13Art. 42 Abs. 1 ZG, Art. 82 Abs. 1 ZV; Bewilligung für den Betrieb eines firmenspezifischen Zollfreilagers. Können die entscheidrelevanten Kriterien nicht der Rechtsordnung entnommen werden, so liegt die Bewilligungserteilung im Ermessen der Verwaltung (E. 4). Ist an der Errichtung eines Zollfreilagers nur eine einzelne Unternehmung interessiert, so fehlt in der Regel ein allgemeines wirtschaftliches Interesse im Sinne von Art. 42 Abs. 1 ZG. In dieser Hinsicht ist unerheblich, dass mit einem neuen Zollfreilager Arbeitsplätze geschaffen würden und mit höheren Steuereinnahmen gerechnet werden kann (E. 5a). Bedürfnis; Zollager; Lager; Wirtschaftlich; Wirtschaftliche; Ermessen; Vorinstanz; Bewilligung; Finanz; Verwaltung; Beschwerde; Finanzdepartement; Beschwerdeführerin; Eidgenössische; Wirtschaftliches; Wirtschafts; Zollfreilager; Reiche; Vorliegenden; Bundesgericht; Wirtschaftlichen; Bedürfnisses; Schweiz; Beurteilung; Geschaffen; Stellungnahmen; Anhaltspunkte
109 II 474Hinterlegungsvertrag. Schadenersatz wegen unmöglich gewordener Rückgabe der hinterlegten Sache. Massgebender Zeitpunkt für die Schadensberechnung (Art. 97 Abs. 1, Art. 475 OR). Massgebend ist nicht die Schadenshöhe zum Zeitpunkt, da die Rückgabe unmöglich geworden ist, sondern zum Zeitpunkt, da der Hinterleger die Rückgabe verlangt, wobei Wertsteigerungen, nicht aber Wertverminderungen bis zum letzten kantonalen Urteil zu berücksichtigen sind. Schaden; Zeitpunkt; Aktien; Urteil; Schadens; Urteils; Schadensberechnung; Bundesgericht; Vorinstanz; Lebar; Schadenersatz; Erwägungen; Vertrag; Unmöglichkeit; Zeitpunkt; Hinterlegte; Fälligkeit; Rückforderung; Rückgabe; Klagt; Berufung; Urteilsdatum; Beklagten; Atlas; Gläubiger; Hinterleger; Berechnung; Vertrags; Entscheid; Schadenshöhe
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