E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 481SCC from 2021

Art. 481 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 481 A. In general

A. In general

1 Within the limits of his or her right to dispose of his or her property, the testator may dispose of it in part or in full by will or by contract of succession.

2 Any property in respect of which no testamentary disposition has been made passes to the statutory heirs.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 481 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF160070Erbausschlagung / Protokollierung und Nachberufung der gesetzlichen ErbenBerufung; Erben; Wille; Willen; Erblasser; Testament; Vermächtnis; Willens; Berufungsklägerin; Willensvollstrecker; Erblasserin; Urteil; Erbschaft; Dispositiv; Gesetzliche; Nachlass; Ziffer; Vermächtnisnehmer; Gesetzlichen; Einzelgericht; Entscheid; Interesse; Beschwert; Auflage; Kanton; Beschwerde; Gericht; Verfügung; Willensvollstreckerin
ZHPF150070ErbscheinErbschein; Beschwerde; Verfügung; Erbscheine; Erbschaft; Einzelgericht; Erbschaftssachen; Erblasser; Alleinerbe; Ausstellung; Eingabe; Beistand; Inventar; Nottestament; Kammer; Zeugen; Obergericht; Gericht; Bezirkes; Ausgestellt; Bestreitungsfrist; Gesetzlich; Bundesgericht; Verlangte; Letztwillige; Erbscheines; Nachlass; Entscheid

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
96 II 79Prozess über die Gültigkeit und die Wirkungen eines unter Lebenden errichteten Trusts zugunsten der Kinder des Errichters. 1. Berufung an das Bundesgericht. Legitimation des Hauptintervenienten (Erw. 4). 2. Rechtskraft eines nicht gemäss Art. 49 OG an das Bundesgericht weitergezogenen Zwischenentscheides des obern kantonalen Gerichts über die örtliche Zuständigkeit (Art. 48 Abs. 3 OG). Zur Frage der örtlichen Zuständigkeit im Sinne von Art. 49 OG gehört auch die Frage, ob der Rechtsstreit der schweizerischen Gerichtsbarkeit unterliege (Erw. 5). 3. Prüfung der Frage des anwendbaren Rechts durch das Bundesgericht (Erw. 6). 4. Anwendung schweizerischen Rechts auf einen Trust, bei welchem eine schweizerische Bank als Trustee amtet. Tragweite von Art. VI des schweizerisch-amerikanischen Vertrags vom 25. November 1850 (Erw. 7). 5. Würdigung des vorliegenden Trustvertrags als Verbindung zwischen fiduziarischer Eigentumsübertragung, Schenkungsversprechen und Vertrag zugunsten Dritter (Erw. 8). 6. Anwendbarkeit der Vorschriften über die Verfügungen von Todes wegen (Art. 245 Abs. 2 OR)? Für die Form massgebendes Recht (Art. 24 NAG). Beobachtung der vom massgebenden ausländischen Recht geforderten Form. Rechtslage im Falle, dass der Vertrag auch in formeller Hinsicht nach schweizerischem Recht zu beurteilen wäre (Erw. 9). 7. Herausgabepflicht der Bank (Erw. 10). Recht; Trust; Harrison; Vertrag; Kinder; Schweizerischen; Schenkung; Gültig; Schweiz; Trustvertrag; Trustvermögen; Intervenientin; Vertrags; Klagte; Vermögens; Schweizerischem; Beklagten; Rechte; Hinweis; Entscheid; Vorschrift; Berufung; Todes; Vorschriften; Liegenden
90 II 4761. Anforderungen an den Berufungsantrag gemäss Art. 55 Abs. 1 lit. b OG (Erw. 1). 2. Unverjährbare erbrechtliche Feststellungsklage bei Ungültigkeitsfällen, die nicht Art. 519 und 520 ZGB betreffen (Erw. 2). 3. Auslegung eines Testamentes; Stellt der vom Erblasser in concreto ausgedrückte "Wunsch" eine erbrechtlich erhebliche Verfügung oder nur einen unverbindlichen Wunsch zu Händen der Erben dar? (Erw. 3 und 4). Testament; Verfügung; Wunsch; Liegenschaft; Diana; Erblasser; Meyer; Antoinette; Letztwillige; Rapperswil; Marie; Berufung; Knie-Meyer; Erben; Nacherben; Nachlass; Ziffer; Brüder; Charles; Urteil; Ehefrau; Blindenheim; Erbrechtlich; Erblasserin; Gesetzlichen; Kantonsgericht; Bundesgericht; Kinder; Eugen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz