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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 48 VwVG vom 2022

Art. 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 48

93

1 Zur Beschwerde ist berechtigt, wer:

a.
vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat;
b.
durch die angefochtene Verfügung besonders berührt ist; und
c.
ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.

2 Zur Beschwerde berechtigt sind ferner Personen, Organisationen und Behörden, denen ein anderes Bundesgesetz dieses Recht einräumt.

93 Fassung gemäss Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).

E. Beschwerde­grün­de >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS180130Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets (Verfahrensparteien und Publikation).Verweigerungsgründe (gehörige Ladung).Konkurs; Beschwerde; Verfahren; Gemeinschuldner; Anerkennung; Recht; Beschwerdeführer; Konkursdekret; Entscheid; Ladung; Ausländische; Vorinstanz; Verfahrens; Konkursverfahren; Partei; Hongkong; Recht; Sistierung; Court; Gemeinschuldners; Gericht; Ausländischen; Beweis; Konkursdekrets; Beschwerdeverfahren; Erstinstanzliche; Gehörige; Schweiz; Rechtsmittel; Partei
LU7H 16 18Die Zuweisung eines einzelnen Wochenmarkt-Standplatzes in der Stadt Luzern betrifft – in der Regel – keine Materie, die der gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist.Markt; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Marktplatz; Luzern; Dienstabteilung; Stadt; Standplatz; Interesse; Gericht; Verwaltung; Bewilligung; Prüfen; Entscheid; Verfügung; Gemeingebrauch; Grundes; Verfassung; Anspruch; Marktteilnehmer; Marktplatzstandort; Legitimiert; Veranstaltungen; Blick; Stadtraum; Angefochtene; Gesteigerte

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00118Frage des Anfechtungsinteresses bei der Verweigerung der Umadressierung einer LiegenschaftStrasse; Recht; Beschwerde; Verwaltung; Liegenschaft; M-Strasse; Verfügung; Verwaltungs; Rekurs; Beschwerdeführerin; Bezirksrat; Bundes; Gemeinderat; P-Strasse; Rechtlich; Zufahrt; Umadressierung; Rechtsprechung; Handlung; Rekurrentin; Notzufahrt; Gesuch; Bosshart; Rechtsschutz; Rechtsmittel; Adressierung; Anfechtbar; Interesse; Handlungen; Beschluss
SOVWBES.2019.122Interventions-Programm vom 16. Mai 2018Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Urteil; Interventionsstufe; Interesse; Verwaltungs; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Vorinstanz; Entscheid; Verfügung; Bundesgericht; Vollzug; Anordnung; Vollzug; Massnahme; Verletzung; Departement; Verwaltungsgerichts; Urteils; Verfahren; Beurteilung; Person; Praktisch; Fragen; Gesundheit; Einzutreten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 2 (8C_613/2021)
Regeste
Art. 89 Abs. 1 lit. a BGG ; Art. 48 Abs. 1 lit. a VwVG ; Art. 59 ATSG ; formelle Beschwer einer Partei, die selber keine Einsprache erhoben hat, vor dem kantonalen Versicherungsgericht. Grundsätzlich ist zum Beschwerdeverfahren nur zugelassen, wer am Einspracheverfahren teilgenommen hat (E. 4.2). Gemäss BGE 127 V 107 kann jedoch, sofern eine Partei rechtsgültig Einsprache erhoben und damit verhindert hat, dass der Verwaltungsentscheid in Rechtskraft erwachsen ist, auch eine andere, zuvor passiv gebliebene Partei beim Versicherungsgericht gegen den Einspracheentscheid Beschwerde erheben (E. 5.2). Die Voraussetzungen für eine Rechtsprechungsänderung sind nicht erfüllt (E. 5.4).
Opposizione; Consid; Decisione; Agrisano; Della; Parte; Procedura; Assicurazioni; Delle; Ricorso; Presenta; Sentenza; Diritto; Giugno; Dell'; Tribunale; Giurisprudenza; Materia; Contro; Essere; L'Agrisano; Anche; Proprio; Interesse; L'Agrisano; Opposizione; Prestazioni; Provvedimento; Stata; Possibilità
147 I 280 (1C_377/2019)
Regeste
Unterlassungs- und Feststellungsgesuche betreffend Funk- und Kabelaufklärung ( Art. 38 ff. NDG ); Anspruch auf materielle Beurteilung der Gesuche ( Art. 25 Abs. 1 DSG ; Art. 13 EMRK ). Bei der Funk- und Kabelaufklärung werden Personendaten bearbeitet, unabhängig davon, ob Informationen durch den NDB gespeichert werden (E. 6.1). Die Beschwerdeführenden sind potenziell in gleicher Weise von der Funk- und Kabelaufklärung betroffen wie alle Kommunikationsteilnehmer (E. 6.2.2). Speziell betroffen sind Medienschaffende sowie Anwälte und Anwältinnen (E. 6.2.3).
Daten; Beschwerde; Kabel; Kabelaufklärung; Bundes; Recht; Beschwerdeführenden; Geheim; Überwachung; Gesuch; Urteil; Person; Kommunikation; Rechtsschutz; Massnahme; Massnahmen; Geheime; Schutz; Wirksam; Personen; Auskunft; Hinweis; Überwachungsmassnahme; Bundesverwaltungsgericht; Überwachungsmassnahmen; Wirksame; Gespeichert; Unabhängig; Richtendienst

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-866/2022Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)Beschwerde; Beschwerdeführer; Österreich; Recht; Dublin-III-VO; Überstellung; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Asylgesuch; Verfügung; Verfahren; Zuständig; Alter; Schweiz; Behörden; österreichischen; Sind; Urteil; Person; Geburtsdatum; AsylV; Schutz; Staat; Volljährigkeit; Antrag; Migration; Internationalen; Akten; Asylverfahren
D-831/2021Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Nennung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Dokument; Beweis; Beweismittel; Burundi; Behörde; Person; Bringe; Dokumente; Asylgesuch; Regierung; Recht; Habe; Burundische; Schweiz; Glaubhaft; Beschwerdeführers; Heimat; Verfahren; Drohungen; Lasse; Gemachte; Gehör; Verfolgung; Burundischen; Vorbringen; Nommen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2019.30Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die Niederlande. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Beschwerde; Rechtshilfe; Bundes; Verfahren; Einvernahme; Bundesgericht; Interesse; Urteil; Herausgabe; Schutzwürdige; Person; Bundesgerichts; Einvernahmeprotokoll; Rechtshilfeverfahren; Zusammenhang; Beschwerdeführer; Zeuge; Beschuldigte; Einvernahmeprotokolle; Beschwerdelegitimation; Erwägung; Einvernommen; Inländische; Schutzwürdiges; Verfahren; Inländischen; Rechtsprechung; Beschwerdeführerin; über
RR.2019.120Auslieferung an die Türkei. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG).Auslieferung; Türkei; Beschwerde; Recht; Schweiz; Diplomatisch; Urteil; Garantie; Diplomatische; Folter; Staat; Geliefert; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Bundesgerichts; Entscheid; Türkische; Ausgelieferte; Gefängnis; Bundesstrafgericht; Vertretung; Behandlung; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Vollzug; Rechtlich; Garantien; Verfahren; Rechtshilfe; Ersuchenden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Isabelle Häner Kommentar, 2. Aufl., Zürich2019
Vera Marantelli, Said HuberPraxiskommentar Verwaltungsverfahrensgesetz [VwVG], Zürich2016
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