D. Beschwerdelegitimation
1 Zur Beschwerde ist berechtigt, wer:
2 Zur Beschwerde berechtigt sind ferner Personen, Organisationen und Behörden, denen ein anderes Bundesgesetz dieses Recht einräumt.
1 Fassung gemäss Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 V 38 (9C_474/2019) | Art. 25 und 25a VwVG ; Art. 25 und 32 KVG ; Art. 65, 65d-65g, 66a KVV; Gesuch um Erlass einer Verfügung im Rahmen eines "Health Technology Assessment (HTA)". Das zur Thematik des Einsatzes von Arzneimitteln mit einem bestimmten Wirkstoff zur Behandlung entsprechender Krankheiten eingeleitete "Health Technology Assessment (HTA)" führt als Instrument zur Erarbeitung einer Entscheidgrundlage möglicherweise, nicht aber zwingend zur Einleitung eines Arzneimittelüberprüfungsverfahrens nach KVV. Es weist auf Grund seiner spezifischen Ausgestaltung nicht die Qualität eines Verwaltungsverfahrens auf. Der Anspruch auf Erlass einer Verfügung nach Art. 25 oder 25a VwVG ist deshalb zu verneinen (E. 4.3.2, 6 und 7). | Verwaltung; Recht; Verfügung; Verfahren; Beschwerde; Verwaltungsverfahren; Bericht; Rechtlich; Leistungen; Erlass; Bundes; Beschwerdeführerin; HTA-Bericht; Entscheid; Arzneimittel; Anspruch; Handlung; Realakt; Hinweis; Person; Empfehlung; BACHMANN; Assessment; Hinweise; Handlungen; Medizinische; Überprüfung; Interesse |
145 V 343 (9C_20/2019) | Art. 53d Abs. 1 und 6 BVG; Art. 48 Abs. 1 VwVG; Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung, Verfahren und Teilliquidationsbilanz. Wer nur eine mittelbare Anwartschaft auf eine Hinterlassenenrente aus beruflicher Vorsorge hat, ist nicht legitimiert, einen Teilliquidationsbeschluss durch die Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Entsteht der Anspruch auf die Hinterlassenenrente erst nach dem Stichtag der Teilliquidation und nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens betreffend die Überprüfung des Teilliquidationsbeschlusses, so hat die berechtigte Person für das anschliessende Beschwerdeverfahren keine Beschwerdebefugnis (E. 2). Die Höhe der reglementarisch vorgesehenen "Rückstellung pendente Invaliditätsfälle" ist insbesondere aufgrund der Schadenerfahrung der Vorsorgeeinrichtung zu berechnen (E. 3.1). Leistungen (im Sinne einer Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht), die vertraglich der abgebenden Vorsorgeeinrichtung ausschliesslich zugunsten des Fortbestands zugesichert wurden, finden keinen Eingang in die Teilliquidationsbilanz (E. 3.2). | Beschwer; Beschwerde; Pensionskasse; Teilliquidation; Verfahren; Vorsorge; Rückstellung; Invaliditätsfälle; Agreement; Partei; Entscheid; Technische; Bundesverwaltungsgericht; Höhe; Pendente; Sammelstiftung; Rentenbezüger; Vorinstanz; Vorinstanzliche; Stichtag; Vorsorgestiftung; Ziffer; Contribution; Vorsorgeeinrichtung; Teilweise; Erwägung; Antrag |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-2914/2020 | Asyl (ohne Wegweisungsvollzug) | Beschwerde; Familie; Flüchtling; Beschwerdeführenden; Familien; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführer; Irakische; Staat; Recht; Beschwerdeführerin; Ehemann; Aufenthalt; Flüchtlings; Beziehungsweise; Flüchtlingseigenschaft; Kinder; Zumutbar; Verfügung; Irakischen; Hypothetisch; Vorinstanz; Wegweisung; Person; Legal; Rückkehr; Einreise; Kindes; Familienleben |
B-1576/2019 | Finanzmarktaufsicht (Übriges) | "; Beschwer; Beschwerde; Recht; Deführer; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Instanz; Transaktion; Vorinstanz; Transaktionen; Geschäft; Schaft; Geschäfts; Rechtlich; Beziehung; Rechtliche; Recht; FINMA; Berufsverbot; Verletzung; Schwere; OST-Transaktionen; Geldwäscherei; Geschäftsbeziehung; Über; Verfahren; Mungen; Wirtschaftlich |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RP.2019.30 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die Niederlande. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). | Recht; Beschwerde; Rechtshilfe; Bundes; Verfahren; Einvernahme; Bundesgericht; Interesse; Urteil; Herausgabe; Schutzwürdige; Person; Bundesgerichts; Einvernahmeprotokoll; Rechtshilfeverfahren; Zusammenhang; Beschwerdeführer; Zeuge; Beschuldigte; Einvernahmeprotokolle; Beschwerdelegitimation; Erwägung; Einvernommen; Inländische; Schutzwürdiges; Verfahren; Inländischen; Rechtsprechung; Beschwerdeführerin; über |
RR.2019.120 | Auslieferung an die Türkei. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). | Auslieferung; Türkei; Beschwerde; Recht; Schweiz; Diplomatisch; Urteil; Garantie; Diplomatische; Folter; Staat; Geliefert; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Bundesgerichts; Entscheid; Türkische; Ausgelieferte; Gefängnis; Bundesstrafgericht; Vertretung; Behandlung; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Vollzug; Rechtlich; Garantien; Verfahren; Rechtshilfe; Ersuchenden |
Autor | Kommentar | Jahr |
Isabelle Häner | Kommentar, 2. Aufl., Zürich | 2019 |
MARANTELLI, HUBER | Praxiskommentar Verwaltungsverfahrensgesetz | 2016 |