E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code de procédure pénale (CCP)

Art. 48 CCP de 2023

Art. 48 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 48

Conflits

1 Les conflits en matière d’entraide judiciaire entre les autorités du même canton sont tranchés définitivement par l’autorité de recours de ce canton.

2 Les conflits entre les autorités de la Confédération et des cantons ainsi qu’entre les autorités de différents cantons sont tranchés par le Tribunal pénal fédéral.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 48 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH180166ÜberweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Überweisung; Übertretung; Beschwerdegegner; Perverletzung; Vergehen; Akten; Körper; Kommentar; Überweisungsverfügung; Recht; Körperverletzung; Gericht; Verbrechen; Verfahren; Arztbericht; Winterthur; Verletzungen; Übertretungsstrafbehörde; Kanton; Rechtlich; Entscheid; Fahrlässig; Person; Basler; Gerschaft
SHNr. 51/2011/34 Art. 6 Ziff. 1 und Ziff. 3 lit. c EMRK; Art. 14 Ziff. 3 lit. g IPBPR; Art. 131 Abs. 2, Art. 141 Abs. 5 und Art. 448 Abs. 2 StPO; Art. 39 Satz 1, Art. 48 Abs. 1 und Abs. 4, Art. 76 Abs. 2 Satz 1, Art. 77 Abs. 1, Art. 84 Abs. 2, Art. 210 Abs. 2 sowie Art. 220 Abs. 1 StPO/SH; § 5 Abs. 3 Protokollierungsverordnung. Strafverfahren; Verwertbarkeit altrechtlicher Beweisunterlagen Einvernahme; Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Verteidiger; Polizeilich; Polizeiliche; Protokoll; Prozessordnung; Verfahren; Verwertbar; Fähig; Recht; Beschuldigte; Einvernahmen; Polizeilichen; Verteidigung; StPO/SH; Verfahrens; Verfahren; Entfernen; Staatsanwalt; Unverwertbar; Untersuchung; Hinweis; Dolmetscher; Beschuldigten; Beschwerdeführers; Fraglichen
Dieser Artikel erzielt 18 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2016.146 (AG.2017.92)Verweigerung der AktenherausgabeAkten; Staatsanwalt; Staatsarchiv; Staatsanwaltschaft; Gericht; Herausgabe; Gesuch; Interesse; Beschwerde; Gutachten; Gutachter; Basel; Verfahren; Gericht; Jugendstrafakten; Staatsarchivarin; Recht; Interessen; Geheimhaltung; Basel-Stadt; Verfahren; Geheimhaltungsinteresse; Einsicht; Entscheid; Gesuchs; Behörden; Archivgesetz; Konflikt; Gutachters
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 526 (6B_1247/2020)
Regeste
 a Art. 91 Abs. 2 StPO ; Art. 48 BGG ; Nachweis der Einhaltung der Beschwerdefrist durch Vorlage eines Videos. Das Datum, an welchem eine Rechtsschrift eingereicht wird, entspricht vermutungsweise demjenigen des Poststempels. Möchte eine Partei diese Vermutung umstossen, muss sie der zuständigen Behörde unaufgefordert - und vor Ablauf der Beschwerdefrist - aufzeigen, dass sie die Frist eingehalten hat, indem sie die Beweise für die rechtzeitige Abgabe der Rechtsschrift vorlegt oder diese zumindest in der Beschwerdeschrift, den dazu gehörigen Beilagen oder auf dem Briefumschlag der Postsendung bezeichnet. Eine audiovisuelle Aufnahme, die belegt, dass eine Beschwerdeschrift an einem bestimmten Datum in einen Briefkasten der Schweizerischen Post eingeworfen wurde, ist grundsätzlich geeignet, die sich aus dem Poststempel ergebende Vermutung zu widerlegen, sofern keine Hinweise auf eine Fälschung der Videoaufzeichnung vorliegen (E. 3).
Recours; Délai; Consid; Preuve; Dépôt; Arrêt; Tribunal; Canton; Cantonal; Postal; été; Fédéral; Procédure; Moyen; Utile; Vidéo; Août; Recourant; Déposé; Respect; Sceau; Temps; Autorité; Cantonale; Pénal; Partie; Présomption; Enregistrement; Cette; Boîte
124 IV 49Art. 60 Abs. 2 OR, Art. 72 Ziff. 2 Abs. 1 StGB; Unterbrechung der zivilrechtlichen Verjährung. Hat sich der Geschädigte im Strafprozess als Prozesspartei konstituiert, bewirkt die Unterbrechung der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung auch die Unterbrechung der Verjährung für die Zivilforderung (E. 4). Recht; Verjährung; Rechtliche; Rechtlichen; Unterbrechung; Geschädigte; Anspruch; Zivilrechtliche; Zivilforderung; Verjährungsfrist; Gericht; Opfer; Genugtuung; Handlung; Zivilrechtlichen; Schaden; Zivilanspruch; Unterbrochen; Recht; Urteil; Vorinstanz; Verfahren; Schadenersatz; Erben; Berufung; Bezirk; Verunfallten; Beurteilenden; Einrede; Frist

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2020.51Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Beschuldigte; Behörde; Kantons; Gesuch; Gericht; Ungarn; Tatort; Fahrzeug; Beschuldigten; Behörden; Gerichtsstand; Verfahren; Recht; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Über; Leasingrate; Eschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Generalstaatsanwaltschaft; Übernahme; Behörde; Zuständig; Zuständigkeit; Bezahlt; Beschwerdekammer; Gefasst; Rechtshilfe
BB.2011.122Verschiebung von Terminen (Art. 92 StPO). Rechtsverweigerung (Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO).Beschwerde; Rechtsanwalt; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Wyder; Bundesstrafgerichts; Bundesanwaltschaft; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Standslosigkeit; Verfahren; Partei; Wyder; Verteidiger; Einvernahmen; Domeisen; Verzichte; Gerichtskosten; Entschädigungspflichtig; Notwendigen; Bundesstrafgerichtskasse; Stellungnahme; Gestellten; Entsprochen; Federal; Bundesanwaltschaft; Zurückzuerstatten
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz