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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 48CrimPC from 2021

Art. 48 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 248

Sealing of evidence

1 Records and property that according to the proprietor may not be searched or seized due to the right to remain silent or to refuse to testify or for other reasons must be sealed and may neither be inspected nor used by the criminal justice authorities.

2 Unless the criminal justice authority files a request for the removal of the seals within 20 days, the sealed records and property shall be returned to the proprietor.

3 If it files a request for the removal of the seals, the following courts shall issue a final judgment thereon within a month:

a.
in preliminary proceedings: the compulsory measures court;
b.
in other cases: the court before which the case is pending.

4 The court may call in an expert to examine the content of records and property.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 48 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH180166ÜberweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Überweisung; Übertretung; Beschwerdegegner; Perverletzung; Vergehen; Akten; Körper; Kommentar; Überweisungsverfügung; Recht; Körperverletzung; Gericht; Verbrechen; Verfahren; Arztbericht; Winterthur; Verletzungen; Übertretungsstrafbehörde; Kanton; Rechtlich; Entscheid; Fahrlässig; Person; Basler; Gerschaft
SHNr. 51/2011/34 Art. 6 Ziff. 1 und Ziff. 3 lit. c EMRK; Art. 14 Ziff. 3 lit. g IPBPR; Art. 131 Abs. 2, Art. 141 Abs. 5 und Art. 448 Abs. 2 StPO; Art. 39 Satz 1, Art. 48 Abs. 1 und Abs. 4, Art. 76 Abs. 2 Satz 1, Art. 77 Abs. 1, Art. 84 Abs. 2, Art. 210 Abs. 2 sowie Art. 220 Abs. 1 StPO/SH; § 5 Abs. 3 Protokollierungsverordnung. Strafverfahren; Verwertbarkeit altrechtlicher Beweisunterlagen Einvernahme; Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Verteidiger; Polizeilich; Polizeiliche; Protokoll; Prozessordnung; Verfahren; Verwertbar; Fähig; Recht; Beschuldigte; Einvernahmen; Polizeilichen; Verteidigung; StPO/SH; Verfahrens; Verfahren; Entfernen; Staatsanwalt; Unverwertbar; Untersuchung; Hinweis; Dolmetscher; Beschuldigten; Beschwerdeführers; Fraglichen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2016.146 (AG.2017.92)Verweigerung der AktenherausgabeAkten; Staatsanwalt; Staatsarchiv; Staatsanwaltschaft; Gericht; Herausgabe; Gesuch; Interesse; Beschwerde; Gutachten; Gutachter; Basel; Verfahren; Gericht; Jugendstrafakten; Staatsarchivarin; Recht; Interessen; Geheimhaltung; Basel-Stadt; Verfahren; Geheimhaltungsinteresse; Einsicht; Entscheid; Gesuchs; Behörden; Archivgesetz; Konflikt; Gutachters
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 526 (6B_1247/2020)
Regeste
 a Art. 91 Abs. 2 StPO ; Art. 48 BGG ; Nachweis der Einhaltung der Beschwerdefrist durch Vorlage eines Videos. Das Datum, an welchem eine Rechtsschrift eingereicht wird, entspricht vermutungsweise demjenigen des Poststempels. Möchte eine Partei diese Vermutung umstossen, muss sie der zuständigen Behörde unaufgefordert - und vor Ablauf der Beschwerdefrist - aufzeigen, dass sie die Frist eingehalten hat, indem sie die Beweise für die rechtzeitige Abgabe der Rechtsschrift vorlegt oder diese zumindest in der Beschwerdeschrift, den dazu gehörigen Beilagen oder auf dem Briefumschlag der Postsendung bezeichnet. Eine audiovisuelle Aufnahme, die belegt, dass eine Beschwerdeschrift an einem bestimmten Datum in einen Briefkasten der Schweizerischen Post eingeworfen wurde, ist grundsätzlich geeignet, die sich aus dem Poststempel ergebende Vermutung zu widerlegen, sofern keine Hinweise auf eine Fälschung der Videoaufzeichnung vorliegen (E. 3).
Recours; Délai; Consid; Preuve; Dépôt; Arrêt; Tribunal; Canton; Cantonal; Postal; été; Fédéral; Procédure; Moyen; Utile; Vidéo; Août; Recourant; Déposé; Respect; Sceau; Temps; Autorité; Cantonale; Pénal; Partie; Présomption; Enregistrement; Cette; Boîte
124 IV 49Art. 60 Abs. 2 OR, Art. 72 Ziff. 2 Abs. 1 StGB; Unterbrechung der zivilrechtlichen Verjährung. Hat sich der Geschädigte im Strafprozess als Prozesspartei konstituiert, bewirkt die Unterbrechung der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung auch die Unterbrechung der Verjährung für die Zivilforderung (E. 4). Recht; Verjährung; Rechtliche; Rechtlichen; Unterbrechung; Geschädigte; Anspruch; Zivilrechtliche; Zivilforderung; Verjährungsfrist; Gericht; Opfer; Genugtuung; Handlung; Zivilrechtlichen; Schaden; Zivilanspruch; Unterbrochen; Recht; Urteil; Vorinstanz; Verfahren; Schadenersatz; Erben; Berufung; Bezirk; Verunfallten; Beurteilenden; Einrede; Frist

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2020.51Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Beschuldigte; Behörde; Kantons; Gesuch; Gericht; Ungarn; Tatort; Fahrzeug; Beschuldigten; Behörden; Gerichtsstand; Verfahren; Recht; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Über; Leasingrate; Eschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Generalstaatsanwaltschaft; Übernahme; Behörde; Zuständig; Zuständigkeit; Bezahlt; Beschwerdekammer; Gefasst; Rechtshilfe
BB.2011.122Verschiebung von Terminen (Art. 92 StPO). Rechtsverweigerung (Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO).Beschwerde; Rechtsanwalt; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Wyder; Bundesstrafgerichts; Bundesanwaltschaft; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Standslosigkeit; Verfahren; Partei; Wyder; Verteidiger; Einvernahmen; Domeisen; Verzichte; Gerichtskosten; Entschädigungspflichtig; Notwendigen; Bundesstrafgerichtskasse; Stellungnahme; Gestellten; Entsprochen; Federal; Bundesanwaltschaft; Zurückzuerstatten
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