Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)
Art. 48 LEF dal 2020
Art. 48
B. Fori speciali d’esecuzione
1. Foro del luogo di dimora
I debitori che non hanno stabile domicilio possono essere escussi nel luogo di loro dimora.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 48 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT220153 | Rechtsöffnung | Gesuch; Beschwerde; Gesuchsgegner; Betreibung; Befehl; Zahlung; Rechtsöffnung; Stadt; Vorinstanz; Zahlungsbefehl; SchKG; Falsche; Gebühren; Betreibungsamt; Stadtrichteramt; Entscheid; Akten; Gesuchsgegners; Gebührenpauschale; Erhob; Begründet; Betreibungsbeamte; Gericht; Verpflichtet; Stadtrichteramts; Bundesgericht; Partei; Befehl-Nr; Urteil; Unbegründet |
ZH | RT220029 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegner; Recht; Beschwerde; Vorinstanz; Frist; Gesuchsteller; Verfahren; Betreibung; Entscheid; Reichen; Partei; Bezirksgericht; Versäumnisurteil; SchKG; Gesuchsgegners; Gericht; Rechtsöffnung; Frist; Zuständigkeit; Salzburg; LugÜ; Beschwerdeverfahren; Bezirksgerichts; Vollstreckung; Wohnsitz; Sinne; Urteil; Gesuchstellers; Urteils |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 195 | Art. 49 Abs. 1 BV, Art. 91, 96 und 251 ZPO, GebV SchKG; Entscheide des Arrestgerichts. Rechtsgrundlagen von Streitwert, Spruchgebühr und Parteientschädigung in Arrestsachen (E. 4). | SchKG; Beschwerde; Obergericht; Streitwert; Beschwerdeführer; Urteil; Partei; Recht; Gebühr; Verfahren; Parteien; Obergerichts; Entscheid; Parteientschädigung; Gericht; Konkurs; Gerichtliche; Arresteinsprache; Gebühren; Arrestgericht; Kantons; Zweitinstanzliche; Gerichtsgebühr; Schweiz; Schuldbetreibung; Summarsache; Festsetzung; Gerichtlichen |
136 III 373 (5A_53/2010) | Art. 53 und 84 Abs. 1 SchKG; Gerichtsstand der Rechtsöffnung; Betreibungsort bei Wohnsitzwechsel. Wenn der Schuldner seit der Zustellung des Zahlungsbefehls seinen Wohnsitz verlegt und sein Gläubiger davon sichere Kenntnis erhalten hat, muss das Gesuch um Rechtsöffnung dem Gericht am neuen Wohnsitz des Schuldners gestellt werden, das seine örtliche Zuständigkeit nicht unter Hinweis auf den bisherigen Betreibungsort ablehnen darf (E. 2 und 3). | Wohnsitz; Betreibung; SchKG; Schuldner; Rechtsöffnung; Betreibungsort; Beschwerde; Gericht; Schuldners; Zahlungsbefehl; Wohnsitzwechsel; Gläubiger; Kanton; Betreibungsorte; Zahlungsbefehls; Gesuch; Kantons; Zustellung; Beschwerdegegner; Betreibungsortes; Konkurs; Gerichtsstand; Rechtsöffnungsverfahren; Auslegung; Zuständigkeit; Bundesgericht; Wohnsitzwechsels; Ordentliche; Schuldbetreibung; Beschwerdeführer |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4311/2016 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Recht; Beschwerde; Verfügung; Deführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Auffangeinrichtung; Beiträge; Betreibung; Beitragsverfügung; Vorinstanz; Forderung; Bundes; Urteil; Verfahren; Zahlung; Datum; Materiell; Rechtsvorschlag; Gesellschaft; Forderung; Höhe; Forderungen; Verwaltung; Konto; Betreibungsamt; BVGer; Schuld; Bundesverwaltungsgericht; über |
A-1087/2016 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Recht; Verfügung; Betreibung; Angefochtene; Beiträge; Urteil; Gebühr; Rechtsvorschlag; Bundes; Angefochtenen; Verzug; Verzugszins; Auffangeinrichtung; BVGer; Partei; Verfahren; Schuldet; Betrag; Stellungnahme; Bundesverwaltungsgericht; Akten; Arbeitgeber; Entscheid; Dispositiv; Gebühren; Dispositiv-Ziff |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Ernst F. Schmid | Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs | 1998 |