E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 48 OR de 2022

Art. 48 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 48

27

27 Abrogé par l’art. 21 al. 1 de la LF du 30 sept. 1943 sur la concurrence déloyale, avec effet au 1er mars 1945 (RS 2 945).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 III 31 (5A_277/2008)Art. 174 Abs. 2 Ziff. 2 i.V.m. Art. 194 Abs. 1 SchKG; Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung; Aufhebung der Konkurseröffnung durch Hinterlegung des geschuldeten Betrages beim oberen Gericht zuhanden des Gläubigers. Der Schuldner kann bei der Hinterlegung gemäss Art. 174 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG die Aushändigung des hinterlegten Forderungsbetrages an den Gläubiger ausnahmsweise vom Ausgang eines weiteren Prozesses abhängig machen. Ein berechtigtes Interesse zu diesem Vorgehen hat der Schuldner, über den der Konkurs ohne vorgängige Betreibung eröffnet worden ist, wenn die zur Konkurseröffnung Anlass gebende Forderung strittig bzw. der Bestand dieser Forderung nie in einem ordentlichen Verfahren überprüft worden ist (E. 2.2.5). Der Schuldner darf jedoch die Aushändigung des hinterlegten Betrages an den Gläubiger nicht zusätzlich von seiner Zustimmung abhängig machen (E. 2.2.6). Konkurs; Beschwerde; SchKG; Hinterlegung; Schuld; Forderung; Konkurse; Konkurseröffnung; Schuldner; Hinterlegt; Abhängig; Beschwerdeführerin; Gläubiger; Aushändigung; Hinterlegte; Ausgang; Vorgängig; Betreibung; Hinterlegten; Betrag; Vorgängige; Obergericht; Forderungsbetrag; Zustimmung; Obergerichts; Urteil; Gerichtlich; Strittig; Kantons; Betrages
130 III 58Art. 38 und 48 HRegV; Eintrag im Handelsregister; Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens; Geschäftsbezeichnung und Enseigne. Beschwerde gegen den Entscheid des EHRA betreffend Bestätigung der Nichtgenehmigung eines Eintrags in das Handelsregister (E. 3). Der Registereintrag der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne einer Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens muss die zwingenden Vorschriften des schweizerischen öffentlichen Rechts bezüglich des Handelsregisters einhalten (E. 5.1). Merkmale der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne im Sinne von Art. 48 HRegV (E. 5.2). Tragweite des Verbotes unwahrer und täuschender Eintragungen gemäss Art. 38 Abs. 1 HRegV in Bezug auf Geschäftsbezeichnung und Enseigne (E. 5.2). Prüfung der Täuschungsgefahr, die für das durchschnittliche Schweizer Publikum aus der Verwendung der Bezeichnung "Schweiz" in der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne der Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens entsteht. Durch die Nichtgenehmigung des verlangten Eintrags hat das EHRA sein Ermessen nicht missbraucht (E. 6). Comme; Succursale; Commerce; L'OFRC; Inscription; été; Registre; JohnsonDiversey; Consid; L'inscription; Schweiz; Société; Désignation; D'une; Commercial; Décision; Suisse; Recourante; Europe; Droit; Entre; Enseigne; Raison; Fédéral; Repris; Refus; Suisse; Entreprise; Forme; Sociétés

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2017 III/2DouanesSéquestre; Consid; Droit; Créance; être; Sûreté; Décision; Douanier; Arrêt; été; Aussi; Procédure; Sûretés; Même; Douanière; Cit; Condition; Fédéral; Selon; Montant; Principe; Réquisition; Menacé; Camionnette; Paiement; Douane; Droits; Recourants; Paraît
A-6950/2016DouanesConsid; Séquestre; Droit; Décision; Recourant; Créance; être; Arrêt; été; Procédure; Fédéral; Recourants; Recours; Douanier; Aussi; Camionnette; Cit; Sûreté; Douane; Douanière; Même; Novembre; Condition; Août; Tribunal; Montant; Elles; Droits

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.25Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)Schuldig; FINMA; Beschuldigte; Recht; Recht; Edelmetall; Beschuldigten; Bundes; Edelmetalle; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Gesellschaft; Verwaltung; Verfahren; Urteil; Kunden; Geldstrafe; Verwaltungs; Entgegennahme; Rechtsanwalt; Rechtlich; Verteidigung; Einlage; Gesellschaften; Person; Täter; Verfahren
SK.2013.38Dénonciation calomnieuse (art. 303 CP), séquestration (art. 183 CP) et faux témoignage (art. 307 CP)Anwalt; Anwalts; Beschwerde; Verwaltungsrat; Ordner; Akten; Recht; Beschwerdeführer; Erwägung; Anwaltskanzlei; Anwaltlich; Lasche; Vertrag; Unterlagen; Anwaltliche; Berufs; Anwaltsgeheimnis; Gesellschaft; Bundes; Escrow; Berufsgeheimnis; Vertrags; Anwaltsakten; Enthält; Notar; Verwaltungsrats; Transaktion; Herausgabe; Verträge; Obige
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz