Art. 477 ZGB vom 2023
Art. 477
Der Erblasser ist befugt, durch Verfügung von Todes wegen einem Erben den Pflichtteil zu entziehen:
- 1.489
- wenn der Erbe gegen den Erblasser oder gegen eine diesem nahe verbundene Person eine schwere Straftat begangen hat;
- 2.
- wenn er gegenüber dem Erblasser oder einem von dessen Angehörigen die ihm obliegenden familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt hat.
489 Fassung gemäss Ziff. I 4 des BG vom 26. Juni 1998, in Kraft seit 1. Jan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).
II. Wirkung >
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
106 II 304 | Enterbung wegen schwerer Verletzung familienrechtlicher Pflichten (Art. 477 Ziff. ZGB). Der Enterbungsgrund des Art. 477 Ziff. 2 ZGB ist gegeben, wenn der Erbe schuldhaft und widerrechtlich in gesinnungs- und wirkungsmässig schwerer Weise gegen seine familienrechtlichen Pflichten verstossen, d.h. eine gesetzliche Bestimmung des Familienrechts verletzt hat; die fragliche Handlung muss eine Untergrabung der Familiengemeinschaft zur Folge gehabt haben. | Schuld; Enterbung; Schwere; Pflichten; Mutter; Familienrechtliche; Schulden; Enterbungsgr; Urteil; Klägers; Verfügung; Familienrechtlichen; Umstände; Geriet; PIOTET; Verletzung; Schwester; Erblasser; TUOR; Verletzt; ESCHER; Urteil; Erben; Schuldanerkennung; Berufung; Verhalten; Letztwillige |
101 II 203 | Altrechtliche Adoption; Anfechtung wegen Willensmängeln (Art. 269 ZGB). Auf die Anfechtung des Adoptionsvertrages durch den Annehmenden wegen Willensmängeln sind die Art. 23-31 OR anwendbar. Für die Anfechtungsklage gilt somit eine relative Verwirkungsfrist von einem Jahr seit Kenntnis des Willensmangels. Besteht auch eine absolute Verwirkungsfrist von zehn Jahren entsprechend der im OR geltenden ordentlichen Verjährungsfrist? Frage offengelassen. | Adoption; Anfechtung; Recht; Willen; Rechtlich; Frist; Adoptionsvertrag; Verwirkungsfrist; Willensmängel; Irrtum; Vertrag; Willensmängeln; Gelte; Klage; Täuschung; Kindes; Verhältnis; Willensmangel; Bestimmungen; Bundesgericht; Eheliche; Relative; Geltende; Eventuell; Irrtums; Müsse; Angefochten; Willensmangels; Geltenden |