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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 477OR from 2022

Art. 477 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 477

The bailed chattel is returned at the risk and expense of the bailor at the same place where it was to be kept.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 477 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH150056Herausgabe / Rücktransport beschlagnahmter Akten Beschwerde; Staat; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Beschlagnahmte; Eigentums; Ordner; Beschlagnahme; Verfügung; Kantons; Gericht; Interesse; Person; Eigentumsgarantie; Behändigung; Herausgabe; Beschlagnahmten; Wonach; Ziffer; Verfahrens; Beantragt; Dispositiv-Ziffer; Schützt; Rechtlich; Angefochtene; Behörde; Anspruch; Rechtsmittel; Auflage
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