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Code civil suisse (CC)

Der Art. 476 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 476 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB140021Partielle ErbteilungVorsorge; Säule; Beklagten; Klägern; Berufung; Betrag; Zuzüglich; Verfügung; Nachlass; Vorsorgenehmer; Vorsorgeguthaben; Festzustellen; Erbrecht; Berufliche; Letztwillige; Erblasser; Begünstigte; Konto; Bundesgericht; Parteien; Gebundene; Begünstigten; Letztwilliger; Obligatorisch; Klage; Verbindung; Rechtsbegehren
ZHLF120033SicherstellungBerufung; Versicherung; Berufungsklägerin; Inventar; Verschollene; Verschollenen; Notar; Einzelgericht; Höhe; Betrag; Todes; Notariat; Bezirksgericht; Sicherheit; Sicherungsinventar; Nachlass; Dielsdorf; Erlebensfall; Bezirksgerichtes; Bezahlt; Erbrecht; Vermögens; Prämien; Todesfall; Erbschaft; Erlebensfall-Versicherung; Verfügung; Entscheid

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 646Versicherungsvertrag; Anwendbarkeit der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme auf die Begünstigung; Klage bei Verletzung des Pflichtteils durch die Begünstigung; Passivlegitimation (Art. 78 und Art. 12 Abs. 1 VVG, Art. 471 Ziff. 1 und Art. 476 ZGB). Der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme untersteht die Vereinbarung des Versicherungsnehmers mit dem Versicherer, nicht jedoch die frei widerrufliche Begünstigung durch den Versicherungsnehmer (E. 2, 2.1 und 2.2). Eine Verletzung des Pflichtteils der Erben durch die Begünstigung ist mit Herabsetzungsklage geltend zu machen. Die Klage richtet sich in diesem Fall gegen den Begünstigten, nicht gegen den Versicherer (E. 2.3). Versicherung; Begünstigung; Versicherungsnehmer; Berufung; Police; Versicherungsnehmers; Versicherer; Pflichtteil; Todes; Bundesgericht; Begünstigte; Beweislast; Vorinstanz; Todesfall; Lebensversicherung; Pflichtteils; Verletzung; Anlagefonds; Vereinbarung; Testament; Klage; Erben; Leistung; Urteil; Berufungskläger; Genehmigung; Verfügung; Versicherungsvertrag
130 I 205Art. 127 Abs. 3 BV; Art. 46 Abs. 2 aBV; interkantonale Doppelbesteuerung bei Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge, gebundener Vorsorge (Säule 3a) und freier Vorsorge (Versicherungen; Säule 3b). Das Doppelbesteuerungsverbot ist verletzt, wenn die gleichen Kapitalleistungen einer Versicherung in einem Kanton der Einkommens-, im andern der Erbschaftssteuer unterworfen werden (E. 4). BGE 99 Ia 232 und seitherige Änderungen (E. 5): Drei-Säulen-Konzeption (E. 6) und Besteuerung der Leistungen aus beruflicher Vorsorge (E. 7.1-7.4), aus gebundener Vorsorge (Säule 3a; E. 7.5) und aus freier Vorsorge (Versicherungen) der Säule 3b (E. 7.6). Grundsätzlich unzulässig ist die Zerlegung einer als Ganze rückkaufsfähigen Versicherungspolice in ihre rückkaufsfähigen und nicht rückkaufsfähigen Einzelteile, um sie dann entsprechend zu besteuern (E. 7.6.5). Leistungen aus Gewinnbeteiligung (Überschussbeteiligung, Bonus) teilen steuerlich das Schicksal der zu Grunde liegenden Versicherungsleistung (E. 7.6.6). An die zivilrechtliche Behandlung von Kapitalleistungen aus Versicherungen im Nachlass (E. 8) ist das kantonale Erbschaftssteuerrecht nicht gebunden (E. 9.1). Selbständiger Nachlassbegriff im Doppelbesteuerungsrecht (E. 9.2). Die als Einkommen steuerbaren Leistungen sind im Wohnsitzkanton des Leistungsempfängers steuerbar, die von der Einkommenssteuer befreiten Leistungen im Wohnsitzkanton des Erblassers (E. 9.3 und 9.4). Bedeutung von Begünstigungsklauseln (E. 9.5). Schuldenverlegung: Von der Einkommenssteuer befreite Versicherungsleistungen sind doppelbesteuerungsrechtlich dem steuerlichen Nachlass im Wohnsitzkanton des Erblassers als Aktiven zuzurechnen und die Schulden proportional dazu zu verlegen (E. 9.6). Vorsorge; Versicherung; Steuer; Kanton; Leistung; Bundes; Leistungen; Einkommen; Kapital; Luzern; Säule; Besteuerung; Einkommens; Risiko; Nachlass; Berufliche; Rückkaufsfähig; Einkommenssteuer; BdBSt; Rückkaufsfähige; Erbschafts; Versicherungsleistung; Steuerlich; Gebunden; Bundessteuer; Vorsorgepolice; Gebundene; Erblasser; Kantons; Steuerbar
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