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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 475 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 475 A. Part disponibla / V. Calculaziun da la part disponibla / 2. Donaziuns tranter vivs

2. Donaziuns tranter vivs

Las donaziuns tranter vivs vegnan calculadas tar la facultad, uschenavant ch’ellas èn suttamessas al plant da reducziun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 475 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2018 3Erbteilung (Ausgleichung, gemischte Schenkung)Erblasser; Beklagten; Konto; Kontokorrent; Erbteil; Darlehen; Schenkung; Vi-BB; Ausgleichung; Herabsetzung; Berufung; Beweis; Vi-KB; Bilanz; Glich; Zuwendung; Gesellschaft; Urteil; Gemischte; Partei; Kaufvertrag; Schuld; Kredit; Klägern; Geschäft; Erblassers; Pflicht; Garage
GRZK1-12-48erbrechtliche AuseinandersetzungBerufung; Erblasser; Klagte; Serin; Erblasserin; Berufungsbeklagte; Liegenschaft; Berufungskläger; Recht; Rechnung; Klagten; Recht; Nachlass; Vorinstanz; Ausgleichung; Zeitpunkt; Todes; Pflichtteil; Fungsbeklagten; Entscheid; Festzustellen; Setzung; Zuwendung; Setze; Berufungsbeklagten
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