2. Zuwendungen unter Lebenden
Die Zuwendungen unter Lebenden werden insoweit zum Vermögen hinzugerechnet, als sie der Herabsetzungsklage unterstellt sind.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SZ | ZK1 2018 3 | Erbteilung (Ausgleichung, gemischte Schenkung) | Erblasser; Beklagten; Konto; Kontokorrent; Erbteil; Darlehen; Schenkung; Vi-BB; Ausgleichung; Herabsetzung; Berufung; Beweis; Vi-KB; Bilanz; Glich; Zuwendung; Gesellschaft; Urteil; Gemischte; Partei; Kaufvertrag; Schuld; Kredit; Klägern; Geschäft; Erblassers; Pflicht; Garage |
GR | ZK1-12-48 | erbrechtliche Auseinandersetzung | Berufung; Erblasser; Klagte; Serin; Erblasserin; Berufungsbeklagte; Liegenschaft; Berufungskläger; Recht; Rechnung; Klagten; Recht; Nachlass; Vorinstanz; Ausgleichung; Zeitpunkt; Todes; Pflichtteil; Fungsbeklagten; Entscheid; Festzustellen; Setzung; Zuwendung; Setze; Berufungsbeklagten |