Art. 473OR from 2022
Art. 473
1 The bailor must reimburse the bailee for expenses incurred in performance of the contract.
2 He is liable to the bailee for damage caused by the bailment unless he can prove that such damage occurred through no fault of his own.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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