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Swiss Civil Code (SCC)

Der Art. 472 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
103 Ia 288Art. 2 ÜbBest. BV; erbrechtlicher Pflichtteilsanspruch. Die Kantone waren nicht nur während einer bestimmten Frist befugt, von der Pflichtteilsregelung des ZGB (Art. 471) abzuweichen und den Pflichtteilsanspruch der Geschwister entweder aufzuheben oder ihn auf die Nachkommen der Geschwister auszudehnen (Art. 472); diese Befugnis steht ihnen auch heute noch zu. Kanton; Pflichtteil; Pflichtteils; Geschwister; Kantone; Beschwerde; Gesetzes; Beschwerdeführer; Regelung; Nachkommen; Pflichtteilsanspruch; Recht; Befugnis; Zeitlich; Einführungsgesetze; Abzuweichen; Wohnsitz; Abweichende; Auslegung; Befugt; Kantons; Pflichtteilsschutz; Zeitliche; Entstehungsgeschichte; Wortlaut; Zeitpunkt; Ausdruck; Einschränkung; StenBull
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