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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 472 OR de 2022

Art. 472 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 472

1 Le dépôt est un contrat par lequel le dépositaire s’oblige envers le déposant à rece­voir une chose mobilière que celui-ci lui confie et à la garder en lieu sûr.

2 Le dépositaire ne peut exiger une rémunération que si elle a été expressément sti­pulée, ou si, eu égard aux circonstances, il devait s’at­tendre à être rémunéré.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 472 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170276Mehrfache Veruntreuung etc.Verfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Schuldig; Beschuldigte; Verfahrensbeteiligten; Beschuldigten; Privatkläger; Zuzüglich; Recht; Berufung; Ersatz; Staat; Vorinstanz; Ersatzforderung; Einziehung; Dispositiv; Zahlung; Konti; Konto; Zahlungen; Bezirksgerichts; Anklage; Rechtskraft; Dispositivziffer; Schaden; Staatsanwaltschaft; Eintritt; Betrag
ZHHE130040Rechtsschutz in klaren FällenRecht; Aktien; Trust; Klagten; Beklagten; Konto; Depot; Rechtsbegehren; Partei; Parteien; Klage; Genswerte; Treuhänder; Vermögenswerte; Bezug; Vertrag; Auskunft; Schweiz; Hinterlegung; Herausgabe; Streitgegenständlichen; Verfahren; Betr; Rubrik; LugÜ; Liechtenstein; Restitution
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 160 (4A_637/2012)Art. 482 Abs. 1 und Art. 472 Abs. 1 OR; Lagergeschäft, Hinterlegung. Die öffentliche Anerbietung zur Aufbewahrung von Waren stellt ein charakteristisches Element des Lagergeschäfts dar (E. 2.3). Pflichten des Aufbewahrers im Hinterlegungsvertrag (E. 2.4 und 2.5). Rechtswirkungen einer Empfangsbescheinigung (E. 2.7).
Regeste b
Art. 16 OR; vorbehaltene Form. Die Vereinbarung einer vorbehaltenen Form untersteht keiner Formvorschrift (E. 2.6).
Contrat; Recourante; Entre; Conclu; Obligation; été; Qu'elle; Dépôt; Partie; L'intimée; Forme; Marchandise; Cantonale; être; D'une; Parties; Cit; Restituer; Obligations; Constitue; Document; Publique; Comme; Ressort; Conclusion; Dépositaire; Même; Aucun; Réception; Engagée
135 III 31 (5A_277/2008)Art. 174 Abs. 2 Ziff. 2 i.V.m. Art. 194 Abs. 1 SchKG; Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung; Aufhebung der Konkurseröffnung durch Hinterlegung des geschuldeten Betrages beim oberen Gericht zuhanden des Gläubigers. Der Schuldner kann bei der Hinterlegung gemäss Art. 174 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG die Aushändigung des hinterlegten Forderungsbetrages an den Gläubiger ausnahmsweise vom Ausgang eines weiteren Prozesses abhängig machen. Ein berechtigtes Interesse zu diesem Vorgehen hat der Schuldner, über den der Konkurs ohne vorgängige Betreibung eröffnet worden ist, wenn die zur Konkurseröffnung Anlass gebende Forderung strittig bzw. der Bestand dieser Forderung nie in einem ordentlichen Verfahren überprüft worden ist (E. 2.2.5). Der Schuldner darf jedoch die Aushändigung des hinterlegten Betrages an den Gläubiger nicht zusätzlich von seiner Zustimmung abhängig machen (E. 2.2.6). Konkurs; Beschwerde; SchKG; Hinterlegung; Schuld; Forderung; Konkurse; Konkurseröffnung; Schuldner; Hinterlegt; Abhängig; Beschwerdeführerin; Gläubiger; Aushändigung; Hinterlegte; Ausgang; Vorgängig; Betreibung; Hinterlegten; Betrag; Vorgängige; Obergericht; Forderungsbetrag; Zustimmung; Obergerichts; Urteil; Gerichtlich; Strittig; Kantons; Betrages

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2220/2008MehrwertsteuerDienst; Dienstleistung; MWSTG; AMWSTG; AMWSTV; Ausland; Verwahrung; Mehrwertsteuer; Beschwerde; Dienstleistungen; Leistung; Steuer; Wegleitung; Empfänger; Urteil; Vermögens; Depot; Beschwerdeführerin; Verfahren; Erbracht; Inland; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Vermögensverwaltung; Steuerbare; Bundesgericht; Lagerung; Banken; Wirtschaftliche; Bundesgerichts

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2013.38Dénonciation calomnieuse (art. 303 CP), séquestration (art. 183 CP) et faux témoignage (art. 307 CP)Anwalt; Anwalts; Beschwerde; Verwaltungsrat; Ordner; Akten; Recht; Beschwerdeführer; Erwägung; Anwaltskanzlei; Anwaltlich; Lasche; Vertrag; Unterlagen; Anwaltliche; Berufs; Anwaltsgeheimnis; Gesellschaft; Bundes; Escrow; Berufsgeheimnis; Vertrags; Anwaltsakten; Enthält; Notar; Verwaltungsrats; Transaktion; Herausgabe; Verträge; Obige
RR.2015.41Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Anwalt; Anwalts; Beschwerde; Verwaltungsrat; Ordner; Akten; Recht; Beschwerdeführer; Erwägung; Anwaltskanzlei; Anwaltlich; Lasche; Vertrag; Unterlagen; Anwaltliche; Berufs; Anwaltsgeheimnis; Gesellschaft; Bundes; Escrow; Berufsgeheimnis; Vertrags; Anwaltsakten; Enthält; Notar; Verwaltungsrats; Transaktion; Herausgabe; Verträge; Obige
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