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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 470 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 470 A. Part disponibla / I. Dimensiun da la cumpetenza da disponer

A. Part disponibla

I. Dimensiun da la cumpetenza da disponer

1 Tgi che lascha enavos descendents, geniturs, ses consort u ses partenari registrà sco ertavels ils pli proxims, po disponer da sia facultad per causa da mort fin a la part obligatorica dals ertavels.1

2 Tgi che na lascha enavos nagins da quests ertavels, po disponer da tut sia facultad per causa da mort.


1 Versiun tenor la cifra 8 da l’agiunta da la Lescha da partenadi dals 18 da zer. 2004, en vigur dapi il 1. da schan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 470 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220028AusschlagungserklärungGesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Erblasser; Eingabe; Erben; Ausschlagungserklärung; Obergericht; Kanton; Beschwerde; Testament; Sinne; Kantons; Vorliegende; Einzelgericht; Summarischen; Erblassers; Erhoben; Fortan; Bundesgericht; Geschäft; Entscheid; Gericht; Oberrichterin; Zivilkammer; Gesetzliche; Protokollierung; Zuständig; Alleinigen; Geschwister
ZHLF210063TestamentseröffnungBerufung; Testament; Willensvollstrecker; Berufungskläger; Willensvollstreckerin; Erblasser; Zürich; Testaments; Vorinstanz; Nachlass; Gemäss; Eröffnung; Ernennung; öffnungsgericht; Entscheid; Dezember; Seiner; Verfahren; Anordnung; Erbschaft; Kanton; Rechtliche; Pflicht; Gesetzt; Testamentseröffnung; Erblassers; Urteil; Angelegenheit; Letztwilligen; Einzelgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2012 29AGVE - Archiv 2012 Schulrecht und Ausbildungsbeiträge 199 VII. Schulrecht und Ausbildungsbeiträge 29 Bemessung von Ausbildungsbeiträgen...Bildung; Ausbildung; Eltern; Ausbildungs; Stipendien; Bildungsbeiträge; Ausbildungsbeiträge; Verhältnis; StipG; Verhältnisse; Gesuchsteller; Bemessung; Kanton; Finanziell; Führer; Zweitausbildung; Verhältnissen; Finanzielle; Deführer; Ausbildungen; Botschaft; Haltspflicht; Recht; überschuss; Stipendienrecht; Gesuchstellern
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 1Art. 25 Abs. 1 ATSG; Art. 2 Abs. 1 lit. a ATSV; Rückerstattungspflicht der Nachkommen. Nachkommen, die die letztwillig verfügte Einsetzung eines Universalerben unangefochten liessen, sind keine Erben. Sie haben daher die zuvor durch den Erblasser zu Unrecht bezogenen Sozialversicherungsleistungen nicht zurückzuerstatten (E. 4). Erben; Beschwerde; Erbschaft; Beschwerdeführer; Herabsetzungsklage; Ausgleichskasse; Recht; Verfügung; Erbenstellung; Pflichtteil; Nachkomme; Testament; Nachkommen; Erblasser; Zivilgesetzbuch; Inventar; Ergänzungsleistungen; Leistung; Beschwerden; Entscheid; Basler; Droit; Enterbte; Nachtrag; Erben; Teilungsamt; Urteil
132 III 305Art. 540 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Erbunwürdigkeit; Hinderung am Widerruf bzw. Errichten einer Verfügung von Todes wegen durch Unterlassen. Die von den kantonalen Gerichten angenommene Erbschleicherei ist gesetzlich nicht erfasst, kann aber in schweren Fällen Erbunwürdigkeit begründen (E. 2). Es verletzt kein Bundesrecht, Erbunwürdigkeit auf Grund sämtlicher Umstände im konkreten Einzelfall zu bejahen, wenn der testamentarisch eingesetzte Alleinerbe durch Verletzung seiner Aufklärungspflicht die Erblasserin daran hindert, die Erbeinsetzung zu widerrufen bzw. neu und anders von Todes wegen zu verfügen (E. 3-6). Erblasser; Erblasserin; Beklagten; Erbunwürdig; Erbunwürdigkeit; Verfügung; Testament; Appellationsgericht; Todes; Aufklärung; Willen; Widerrufen; Willens; Arglist; Verhältnis; Alleinerbe; Unterlassen; Verhindern; Willensvollstrecker; ESCHER; Erbunwürdigkeitsgr; Unterlassene; Freundschaft; Umstände; Recht; Urteil; Vertrauen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6674/2010AmtshilfeBeschwerde; Erben; Amtshilfe; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Staat; Verfügung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführende; Beschwerdeführerin; Verfahren; Schweiz; Beschwerdeführenden; Person; Staatsvertrag; Vorinstanz; Urteil; Abkommen; Bundesverwaltungsgerichts; Person; Erblasser; Amtshilfegesuch; Erbschaft; Schlussverfügung; Schweizer; US; Kriterien; DBA­USA; über
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