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Code civil suisse (CC)

Art. 470 CC de 2021

Art. 470 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 470 A. Quotité disponible / I. Son étendue

A. Quotité disponible

I. Son étendue

1 Celui qui laisse des descendants, ses père et mère, son conjoint ou son partenaire enregistré, a la faculté de disposer pour cause de mort de ce qui excède le montant de leur réserve.1

2 En dehors de ces cas, il peut disposer de toute la succession.


1 Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 8 de la LF du 18 juin 2004 sur le partenariat, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2005 5685; FF 2003 1192).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 470 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220028AusschlagungserklärungGesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Erblasser; Eingabe; Erben; Ausschlagungserklärung; Obergericht; Kanton; Beschwerde; Testament; Sinne; Kantons; Vorliegende; Einzelgericht; Summarischen; Erblassers; Erhoben; Fortan; Bundesgericht; Geschäft; Entscheid; Gericht; Oberrichterin; Zivilkammer; Gesetzliche; Protokollierung; Zuständig; Alleinigen; Geschwister
ZHLF210063TestamentseröffnungBerufung; Testament; Willensvollstrecker; Berufungskläger; Willensvollstreckerin; Erblasser; Zürich; Testaments; Vorinstanz; Nachlass; Gemäss; Eröffnung; Ernennung; öffnungsgericht; Entscheid; Dezember; Seiner; Verfahren; Anordnung; Erbschaft; Kanton; Rechtliche; Pflicht; Gesetzt; Testamentseröffnung; Erblassers; Urteil; Angelegenheit; Letztwilligen; Einzelgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2012 29AGVE - Archiv 2012 Schulrecht und Ausbildungsbeiträge 199 VII. Schulrecht und Ausbildungsbeiträge 29 Bemessung von Ausbildungsbeiträgen...Bildung; Ausbildung; Eltern; Ausbildungs; Stipendien; Bildungsbeiträge; Ausbildungsbeiträge; Verhältnis; StipG; Verhältnisse; Gesuchsteller; Bemessung; Kanton; Finanziell; Führer; Zweitausbildung; Verhältnissen; Finanzielle; Deführer; Ausbildungen; Botschaft; Haltspflicht; Recht; überschuss; Stipendienrecht; Gesuchstellern
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 1Art. 25 Abs. 1 ATSG; Art. 2 Abs. 1 lit. a ATSV; Rückerstattungspflicht der Nachkommen. Nachkommen, die die letztwillig verfügte Einsetzung eines Universalerben unangefochten liessen, sind keine Erben. Sie haben daher die zuvor durch den Erblasser zu Unrecht bezogenen Sozialversicherungsleistungen nicht zurückzuerstatten (E. 4). Erben; Beschwerde; Erbschaft; Beschwerdeführer; Herabsetzungsklage; Ausgleichskasse; Recht; Verfügung; Erbenstellung; Pflichtteil; Nachkomme; Testament; Nachkommen; Erblasser; Zivilgesetzbuch; Inventar; Ergänzungsleistungen; Leistung; Beschwerden; Entscheid; Basler; Droit; Enterbte; Nachtrag; Erben; Teilungsamt; Urteil
132 III 305Art. 540 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Erbunwürdigkeit; Hinderung am Widerruf bzw. Errichten einer Verfügung von Todes wegen durch Unterlassen. Die von den kantonalen Gerichten angenommene Erbschleicherei ist gesetzlich nicht erfasst, kann aber in schweren Fällen Erbunwürdigkeit begründen (E. 2). Es verletzt kein Bundesrecht, Erbunwürdigkeit auf Grund sämtlicher Umstände im konkreten Einzelfall zu bejahen, wenn der testamentarisch eingesetzte Alleinerbe durch Verletzung seiner Aufklärungspflicht die Erblasserin daran hindert, die Erbeinsetzung zu widerrufen bzw. neu und anders von Todes wegen zu verfügen (E. 3-6). Erblasser; Erblasserin; Beklagten; Erbunwürdig; Erbunwürdigkeit; Verfügung; Testament; Appellationsgericht; Todes; Aufklärung; Willen; Widerrufen; Willens; Arglist; Verhältnis; Alleinerbe; Unterlassen; Verhindern; Willensvollstrecker; ESCHER; Erbunwürdigkeitsgr; Unterlassene; Freundschaft; Umstände; Recht; Urteil; Vertrauen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6674/2010AmtshilfeBeschwerde; Erben; Amtshilfe; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Staat; Verfügung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführende; Beschwerdeführerin; Verfahren; Schweiz; Beschwerdeführenden; Person; Staatsvertrag; Vorinstanz; Urteil; Abkommen; Bundesverwaltungsgerichts; Person; Erblasser; Amtshilfegesuch; Erbschaft; Schlussverfügung; Schweizer; US; Kriterien; DBA­USA; über
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