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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 470 OR de 2022

Art. 470 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 470

1 L’assignant peut toujours révoquer l’assignation à l’égard de l’assi­gna­taire, à moins qu’il ne l’ait délivrée dans l’intérêt de ce dernier et, notamment, pour s’acquitter d’une dette envers lui.

2 Il peut la révoquer, à l’égard de l’assigné, tant que celui-ci n’a pas notifié son ac­ceptation à l’assignataire.

2bis Si les règles d’un système de paiement n’en disposent pas autrement, l’assignation dans le trafic des paiements sans numéraire est irrévocable dès que le montant du virement est débité du compte de l’assignant.262

3 La faillite de l’assignant emporte révocation de l’assignation qui n’est pas encore acceptée.

262 Introduit par l’annexe ch. 3 de la LF du 3 oct. 2008 sur les titres intermédiés, en vigueur depuis le 1er oct. 2009 (RO 2009 3577; FF 2006 8817).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 470 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB170035Forderung/Paulianische AnfechtungBerufung; Klimarappen; -Gesetz; Bezirksgericht; Klagten; Verpflichtung; Recht; Beklagten; Recht; Massnahme; Partei; Rechtlich; Abgabe; Bundes; Klage; Urteil; Massnahmen; Parteien; Verpflichtet; Freiwillige; SchKG; Klimarappens; Schenkung; Leistung; Kyoto-Protokoll; Bundesrat; Angefochten; Berufungsverfahren
ZHLB120101ForderungKlagt; Klagten; Beklagten; Klägers; Berufung; Auszahlung; Konto; Recht; Bezirksgericht; Rente; Recht; Urteil; Partei; Klage; Freizügigkeitsstiftung; Entscheid; Verfahren; Auszahlungsantrag; Person; Vollmacht; Vorsorgekapital; Bundesgericht; Stiftung; Unterzeichnet; Beschwerde; Austrittsleistung; Personen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 553Überweisungsauftrag; Qualifikation; anwendbares Recht; Widerruf einer Anweisung (Art. 2 und 5 LugÜ; Art. 117 IPRG; Art. 466, 468 und 470 OR). Die Qualifikation richtet sich nach der lex fori (E. 2c). Bei internationalen Verhältnissen ist auf die Anweisung das Recht anwendbar, das im Staat gilt, in dem der Angewiesene seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Sitz hat (E. 2d). Bedingungen, unter denen der Anweisende gegenüber dem Angewiesenen eine Anweisung widerrufen kann (Art. 470 Abs. 2 OR); Umstände, unter denen davon auszugehen ist, dass eine Annahme im Sinne von Art. 468 Abs. 1 OR erklärt worden ist (E. 2e). Die Bank, die eine gültig widerrufene Anweisung ausführt, bleibt gegenüber dem Anweisenden Schuldnerin in Bezug auf den Betrag, der ihr zur Zahlung anvertraut worden ist (E. 2f und g). Banque; été; Consid; égard; L'assignataire; Droit; Avait; Assignation; Transfert; L'égard; L'assignation; Somme; L'ordre; D'une; L'assigné; Assignant; était; Compte; Volonté; Comme; L'assignant; Suisse; Succursale; Cependant; Défenderesse; Acceptation; Irrévocable; Cantonal; Forme; Donné
122 III 237Art. 466 ff. OR. Anweisung. Ansprüche aus Anweisung, die der Anweisungsempfänger gegenüber dem Angewiesenen geltend macht, sind zivilrechtlich im Sinne von Art. 41 OG, unabhängig davon, ob die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen (Deckungsverhältnis) sowie zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfänger (Valutaverhältnis) dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (E. 1). Umstände, unter denen von einer Annahme der Anweisung im Sinne von Art. 468 Abs. 1 OR auszugehen ist (E. 3). Anweisung; Klagte; Nebenintervenient; Postverwaltung; Klagten; Beklagten; Zahlung; Nebenintervenienten; Angewiesene; Recht; Peruanische; Anweisungsempfänger; Guthaben; Valutaverhältnis; Überweisung; Vertrag; Angewiesenen; International; Postverwaltungen; Firma; Internationalen; Forderung; Streit; Kaufvertrag; Künftige; Behauptet; Zahlungen; Brief; Erhalte
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