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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 470OR from 2022

Art. 470 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 470

1 The principal may revoke the payment instruction as against the payee unless he issued it in order to redeem a debt to the payee or otherwise in favour of the latter.

2 He may revoke it as against the agent provided the agent has not notified the payee of his acceptance.

2bis Unless the regulations of a payment system provide otherwise, a payment instruction in a cashless transaction becomes irrevocable as soon as the transfer amount is debited from the principal's account.260

3 In the event of bankruptcy proceedings against the principal, payment instructions that have not yet been accepted are deemed revoked.

260 Inserted by Annex No 3 of the Uncertificated Securities Act of 3 Oct. 2008, in force since 1 Oct. 2009 (AS 2009 3577; BBl 2006 9315).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 470 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB170035Forderung/Paulianische AnfechtungBerufung; Klimarappen; -Gesetz; Bezirksgericht; Klagten; Verpflichtung; Recht; Beklagten; Recht; Massnahme; Partei; Rechtlich; Abgabe; Bundes; Klage; Urteil; Massnahmen; Parteien; Verpflichtet; Freiwillige; SchKG; Klimarappens; Schenkung; Leistung; Kyoto-Protokoll; Bundesrat; Angefochten; Berufungsverfahren
ZHLB120101ForderungKlagt; Klagten; Beklagten; Klägers; Berufung; Auszahlung; Konto; Recht; Bezirksgericht; Rente; Recht; Urteil; Partei; Klage; Freizügigkeitsstiftung; Entscheid; Verfahren; Auszahlungsantrag; Person; Vollmacht; Vorsorgekapital; Bundesgericht; Stiftung; Unterzeichnet; Beschwerde; Austrittsleistung; Personen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 553Überweisungsauftrag; Qualifikation; anwendbares Recht; Widerruf einer Anweisung (Art. 2 und 5 LugÜ; Art. 117 IPRG; Art. 466, 468 und 470 OR). Die Qualifikation richtet sich nach der lex fori (E. 2c). Bei internationalen Verhältnissen ist auf die Anweisung das Recht anwendbar, das im Staat gilt, in dem der Angewiesene seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Sitz hat (E. 2d). Bedingungen, unter denen der Anweisende gegenüber dem Angewiesenen eine Anweisung widerrufen kann (Art. 470 Abs. 2 OR); Umstände, unter denen davon auszugehen ist, dass eine Annahme im Sinne von Art. 468 Abs. 1 OR erklärt worden ist (E. 2e). Die Bank, die eine gültig widerrufene Anweisung ausführt, bleibt gegenüber dem Anweisenden Schuldnerin in Bezug auf den Betrag, der ihr zur Zahlung anvertraut worden ist (E. 2f und g). Banque; été; Consid; égard; L'assignataire; Droit; Avait; Assignation; Transfert; L'égard; L'assignation; Somme; L'ordre; D'une; L'assigné; Assignant; était; Compte; Volonté; Comme; L'assignant; Suisse; Succursale; Cependant; Défenderesse; Acceptation; Irrévocable; Cantonal; Forme; Donné
122 III 237Art. 466 ff. OR. Anweisung. Ansprüche aus Anweisung, die der Anweisungsempfänger gegenüber dem Angewiesenen geltend macht, sind zivilrechtlich im Sinne von Art. 41 OG, unabhängig davon, ob die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen (Deckungsverhältnis) sowie zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfänger (Valutaverhältnis) dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (E. 1). Umstände, unter denen von einer Annahme der Anweisung im Sinne von Art. 468 Abs. 1 OR auszugehen ist (E. 3). Anweisung; Klagte; Nebenintervenient; Postverwaltung; Klagten; Beklagten; Zahlung; Nebenintervenienten; Angewiesene; Recht; Peruanische; Anweisungsempfänger; Guthaben; Valutaverhältnis; Überweisung; Vertrag; Angewiesenen; International; Postverwaltungen; Firma; Internationalen; Forderung; Streit; Kaufvertrag; Künftige; Behauptet; Zahlungen; Brief; Erhalte
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