1 Die Wettbewerbskommission verfasst für andere Behörden Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Sie kann das Sekretariat in Fällen von untergeordneter Bedeutung beauftragen, an ihrer Stelle Gutachten zu erstatten.
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44 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 20. Juni 2003, mit Wirkung seit 1. April 2004 (AS 2004 1385; BBl 2002 2022 5506).
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-2050/2007 | Kartelle | Beschwerde; Führerin; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Mobil; Markt; Instanz; Vorinstanz; Biete; Terminierung; Recht; Mobilfunk; Wettbewerb; Fügung; Hende; Verfügung; Wettbewerbs; Recht; Preis; Markt; Erhalte; Orange; Sunrise; Gesetz; Bundes; Endkunde |