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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 469 OR dal 2022

Art. 469 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 469

Se l’assegnato rifiuta il pagamento richiestogli dall’assegnatario, gli dichiara preventivamente di non volerlo effettuare, questi deve tosto avvertirne l’assegnante, sotto pena del risarcimento dei danni.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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