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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 468 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 468 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPZ-04-93die Erbengemeinschaft X., RekursgegnerinErben; Nigung; Scheinigung; Erbbescheinigung; Vertrag; Kreis; Erbvertrag; Tament; Testament; Verfügung; Nachlass; Erbin; Kreispräsident; Eheleute; Rekurs; Gültig; Erbenvertreter; Gesetzliche; Karrer; Vertrag; Kantonsgericht; Erbschaft; Richtspräsident; Setzlichen; Denten; Gesetzlichen; Urkunde
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