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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 466 OR de 2022

Art. 466 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 466

L’assignation est un contrat par lequel l’assigné est autorisé à remettre à l’assigna­taire, pour le compte de l’assignant, une somme d’argent, des papiers-va­leurs ou d’autres choses fongibles, que l’assignataire a man­dat de percevoir en son propre nom.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 466 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG160258ForderungSchaft; Klagten; Beklagten; Recht; Geschäft; Interesse; Partei; Bundesgericht; Gesellschaft; Interessen; Urteil; Vertretung; Bundesgerichts; Wirtschaftlich; Zweck; Geschäfts; Vertretungs; Parteien; Transaktion; Konflikt; Interessenkonflikt; Obligationen; Kredit; Esentliche; Rechtlich; Vertrag; Verwaltungsrat
ZHLB150077ForderungDarlehen; Klagte; Beklagten; Darlehens; Vorinstanz; Konto; Berufung; Verfahren; Darlehensvertrag; Befehl; -Konto; Recht; Ausführung; Ausführungen; Erwähnt; Parteien; Verfahren; Läge; Urteil; Darlehenssumme; Gelder; Ersichtlich; Simulation; Staatsanwaltschaft; Vertrag; Vorliegende
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.41 (AG.2017.742)Forderung (BGer-Nr.: 4A_659/2018 vom 18. Mai 2018)Käufe; Käufer; Käuferbank; Schuld; Zivilgericht; Berufung; Schuldbrief; Parzelle; Auftrag; Partei; Liegen; Parteien; Anweisung; Zwischen; Werden; Verkäufer; Parzellen; Verkäuferin; Offerte; Klagebeilage; Pfandhaft; Aufgrund; Könne; Müsse; Gewesen; Schuldbriefs; Sondern; Notars; Stelle; Pfandrecht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 III 620Dokumentenakkreditiv; widersprüchliches Verhalten der eröffnenden Bank nach der Verweigerung der Aufnahme der Dokumente (Art. 14e Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive). Verfügt die eröffnende Bank über die Dokumente und damit über die Ware, obschon sie die Aufnahme der Dokumente verweigert hat, verhält sie sich widersprüchlich mit der Rechtsfolge, dass sie zum Ersatz der Auslagen der Korrespondenzbank verpflichtet ist, welche dem Begünstigten den Akkreditivbetrag ausbezahlt hat (E. 3). Dokumente; Akkreditiv; Beklagten; Verfügung; Dokumenten; Akkreditivbetrag; Vorinstanz; Begünstigte; Recht; Akkreditivbedingungen; Käuferin; Handelsgericht; Konto; Akkreditivs; Dokumentenakkreditiv; Begünstigten; Erwägung; Verhalten; Ukraine; Behauptung; Swift; Vorgelegten; Urteil; Genehmigung; Betrag; Beanstandung; Verfügt; Eröffnende; Akkreditivstellerin
127 III 553Überweisungsauftrag; Qualifikation; anwendbares Recht; Widerruf einer Anweisung (Art. 2 und 5 LugÜ; Art. 117 IPRG; Art. 466, 468 und 470 OR). Die Qualifikation richtet sich nach der lex fori (E. 2c). Bei internationalen Verhältnissen ist auf die Anweisung das Recht anwendbar, das im Staat gilt, in dem der Angewiesene seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Sitz hat (E. 2d). Bedingungen, unter denen der Anweisende gegenüber dem Angewiesenen eine Anweisung widerrufen kann (Art. 470 Abs. 2 OR); Umstände, unter denen davon auszugehen ist, dass eine Annahme im Sinne von Art. 468 Abs. 1 OR erklärt worden ist (E. 2e). Die Bank, die eine gültig widerrufene Anweisung ausführt, bleibt gegenüber dem Anweisenden Schuldnerin in Bezug auf den Betrag, der ihr zur Zahlung anvertraut worden ist (E. 2f und g). Banque; été; Consid; égard; L'assignataire; Droit; Avait; Assignation; Transfert; L'égard; L'assignation; Somme; L'ordre; D'une; L'assigné; Assignant; était; Compte; Volonté; Comme; L'assignant; Suisse; Succursale; Cependant; Défenderesse; Acceptation; Irrévocable; Cantonal; Forme; Donné

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5473/2017Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Gutschein; Beschwerde; Beschwerdeführerin; -Gutschein; Beschwerdeführerinnen; Recht; Zahlung; Mitglied; Kunde; Gutscheine; Vorinstanz; Recht; Händler; Mitglieder; Rechtlich; Händler-Gutschein; -Gutscheine; Geschäft; Kunden; Gutscheinen; Geschäfts; Urteil; Vertrag; Gutscheins; Einlage; Zahlungsmittel; Publikumseinlagen; Einkauf; Partnerunternehmen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2013.38Dénonciation calomnieuse (art. 303 CP), séquestration (art. 183 CP) et faux témoignage (art. 307 CP)Anwalt; Anwalts; Beschwerde; Verwaltungsrat; Ordner; Akten; Recht; Beschwerdeführer; Erwägung; Anwaltskanzlei; Anwaltlich; Lasche; Vertrag; Unterlagen; Anwaltliche; Berufs; Anwaltsgeheimnis; Gesellschaft; Bundes; Escrow; Berufsgeheimnis; Vertrags; Anwaltsakten; Enthält; Notar; Verwaltungsrats; Transaktion; Herausgabe; Verträge; Obige
RR.2015.41Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Anwalt; Anwalts; Beschwerde; Verwaltungsrat; Ordner; Akten; Recht; Beschwerdeführer; Erwägung; Anwaltskanzlei; Anwaltlich; Lasche; Vertrag; Unterlagen; Anwaltliche; Berufs; Anwaltsgeheimnis; Gesellschaft; Bundes; Escrow; Berufsgeheimnis; Vertrags; Anwaltsakten; Enthält; Notar; Verwaltungsrats; Transaktion; Herausgabe; Verträge; Obige
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