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1 Abrogato dal n. I 3 della LF del 30 giu. 1972, con effetto dal 1° apr. 1973 (RU 1972 2653; FF 1971 II 85). Vedi nondimeno l’art. 12a del titolo finale.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 7H 18 147 | Kinder, deren Vater nach altem Recht adoptiert worden ist, sind gegenüber ihrer Tante zweiten Grades aufgrund der "schwachen Wirkung" der altrechtlichen Adoption als nicht verwandte bzw. entfernt verwandte Personen im Sinn von § 3 Abs. 1 lit. c EStG zu qualifizieren. | Recht; Recht; Rechtlich; Adoption; Adoptivkind; Erbschaft; Steuer; Adoptiert; Beschwerde; Beschwerdeführer; Adoptierte; Erbschafts; Beschwerdeführerinnen; Kinder; Erbschaftssteuer; Gesetzgeber; Bundes; Elterlichen; Nachkomme; Nachkommen; Person; Verwaltungs; Stamm; Adoptivkinder; Ehelich; Luzern; Leibliche; Altrechtlich |
LU | 7H 18 147 | Kinder, deren Vater nach altem Recht adoptiert worden ist, sind gegenüber ihrer Tante zweiten Grades aufgrund der 'schwachen Wirkung' der altrechtlichen Adoption als nicht verwandte bzw. entfernt verwandte Personen im Sinn von § 3 Abs. 1 lit. c EStG zu qualifizieren. | Rechtlich; Gesetz; Adoption; Rechts; Adoptivkind; Schwer; Erbschaft; Führe; Steuer; Gleich; Beschwerde; Adoptiert; Liegen; Adoptierte; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerinnen; Erhält; Kinder; Erbschaftssteuer; Vorliegend; Gesetzgeber; Bundes; Elterlichen; Nachkomme; AaO; Person; Nachkommen; Stellt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
92 II 57 | Bundesgesetz über die Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes (EGG). Das Vorkaufsrecht der Nachkommen gemäss Art. 6 Abs. 1 EGG steht auch dem Adoptivkinde des Verkäufers zu. | Nachkommen; Vorkaufsrecht; Kinde; Adoptivkind; Kindes; Eheliche; Leibliche; Adoptivkinde; Verkäufer; Ehelichen; Berufung; Nachkommen; Recht; Kinder; Adoptivsohn; Bäuerliche; Leiblichen; Angenommen; Eltern; Urteil; Klage; Vorkaufsrecht; Vorkaufsrechts; Adoptivkinder; Annehmende; Erbberechtigt; Angenommene |