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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Der Art. 464 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
109 II 400Sicherstellung der Miterben durch einen nutzniessungsberechtigten Erben (Art. 464, 760 ff. ZGB). 1. Der Entscheid der letzten kantonalen Instanz, durch den ein nutzniessungsberechtigter Erbe zur Sicherstellung der Miterben verpflichtet wird, ist grundsätzlich mit Berufung anfechtbar (E. 1). 2. Das Sicherstellungsbegehren kann durch einen einzigen Erben eingereicht werden, doch müssen sich die Miterben dazu äussern können; soweit diese weder dem Begehren beitreten noch sich von vornherein einem darüber ergehenden Urteil unterziehen wollen, sind sie auf der Seite des Beklagten in den Prozess einzubeziehen (E. 2). Erben; Sicherstellung; Berufung; Entscheid; Bundesgericht; Beschwerde; Miterben; Nachlass; Staatsrechtliche; Urteil; Gerichtliche; X-Y; Begehren; Rekurs-Kommission; Verfahren; Sicherstellungsbegehren; Nutzniessungsberechtigte; Z-X; Beklagten; Gesetzliche; Partei; Ehefrau; Angefochtene; Erbengemeinschaft; Rechtsmittel; Obergerichtliche; Eingabe; Verfügung; Rechtsmittels
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