E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 462 OR de 2022

Art. 462 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 462

1 Le mandataire commercial est la personne qui, sans avoir la qualité de fondé de procuration, est chargée de représenter le chef d’une mai­son de commerce, d’une fa­brique ou de quelque autre établissement exploité en la forme commerciale, soit pour toutes les affaires de l’en­treprise, soit pour certaines opérations déter­minées; ses pouvoirs s’étendent à tous les actes que comportent habituellement cette entre­prise ou ces opérations.

2 Toutefois le mandataire commercial ne peut souscrire des engage­ments de chan­ge, emprunter ni plaider, si ce n’est en vertu de pouvoirs exprès.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 462 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT210196RechtsöffnungRecht; Beschwerde; Vollmacht; Gesuch; Vorinstanz; Gesuchs; Rechtsöffnung; Kündigung; Gesuchsgegner; Betreibung; Vorinstanzliche; Leasingvertrag; Partei; Fälligkeit; Verfahren; Entscheid; Provisorische; Vertretung; Forderung; Gericht; Zahlung; Vorinstanzlichen; Beschwerdeverfahren; Urteil; Forderung; Prozessvollmacht; Parteien; Nebst; Gerichtliche; Akten
ZHSB180446HausfriedensbruchSchuldig; Beschuldigte; Antrag; Recht; Hausfriedensbruch; Liegenschaft; Hausfriedensbruchs; Urteil; Berufung; Bundesgericht; Räumlichkeiten; Beschuldigten; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Geldstrafe; Verfahren; Verteidigung; Mieter; Freiheit; Bundesgerichts; Person; Polizei; Mietet; Bezug; Berechtigung; Eigentümer
Dieser Artikel erzielt 21 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 159 (4A_530/2014)Art. 204 Abs. 1 ZPO, Art. 32 und 462 OR; persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; faktisches Organ; Vollmacht. Eine juristische Person kann sich im Schlichtungsverfahren nicht von faktischen Organen vertreten lassen (E. 2). Eine bloss bürgerliche Bevollmächtigung (Art. 32 ff. OR) reicht für das persönliche Erscheinen einer juristischen Person an der Schlichtungsverhandlung nicht aus. Abgrenzung zur kaufmännischen Handlungsvollmacht nach Art. 462 OR (E. 3). Organ; Schlichtung; Person; Faktische; Schlichtungsverhandlung; Juristische; Beschwerde; Klage; Partei; Bevollmächtigt; Organe; Handlungsvollmacht; Gültig; Persönlichen; Erscheinens; ISv; Klagebewilligung; Vertretung; Faktischen; Vorinstanz; Vertreten; Schlichtungsbehörde; Voraussetzung; Entscheid; Urteil; Organs; Verfahren; Kaufmännische; Handlungsbevollmächtigte; Faktisches
128 III 129Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Vizedirektor. Qualifikation der Rechtsbeziehungen zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vizedirektor, welcher der Geschäftsleitung angehört. Zuständigkeit zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses (E. 1). Heilung des Mangels einer zunächst bloss von einem kollektivzeichnungsberechtigten Vorgesetzten ausgesprochenen Kündigung (E. 2). Arbeit; Kündigung; Verwaltungsrat; Organ; Recht; Arbeitsverhältnis; Abberufung; Geschäftsleitung; Person; Arbeitsvertrag; Mitglied; Arbeitnehmer; Zuständigkeit; Vertrag; Arbeitsverhältnisses; Urteil; Arbeitsvertrags; STAEHELIN; Organe; Klägers; Mangel; Rechtsverhältnis; Direktor; Verhältnis; Juristische; Vorgesetzte; Vizedirektor; Zuständig
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz