461 Abrogato dal n. I 2 della LF del 25 giu. 1976, con effetto dal 1° gen. 1978 (RU 1977 237; FF 1974 II 1).
B. Coniuge superstite e partner registrato superstite462462 Nuovo testo giusta l’all. n. 8 della L del 18 giu. 2004 sull’unione domestica registrata, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2005 5685; FF 2003 1165).
BGE | Regeste | Schlagwörter |
87 I 163 | Staatsrechtliche Beschwerde gegen einen Steuerentscheid wegen Verletzung des in einem Niederlassungsvertrag mit dem Ausland enthaltenen Gundsatzes der Gleichbehandlung. Zuständigkeit und Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1 und 3). Kantonales Steuerrecht. Willkür. Kantonale Bestimmung, wonach die Erbschaftssteuer für die nach ZGB mit Standesfolge anerkannten Kinder 1% und für Adoptivkinder 4% beträgt. Welcher Satz gilt für aussereheliche Kinder, welche ein deutscher Staatsangehöriger nach deutschem Recht adoptiert hat, weil die Legitimation durch Heirat mit der Mutter sowie die Anerkennung mit Standesfolge nach Art. 303 ZGB unmöglich waren und die Ehelichkeitserklärung nach deutschem Recht ausgeschlossen schien? (Erw. 4 und 5.) | Recht; Aussereheliche; Anerkennung; Deutsche; Adoption; Beschwerde; Standesfolge; Ehelichen; Staats; Kinde; Adoptiert; Vater; Schweizerischen; Kinder; Adoptierte; Verwandtschaft; Verwaltungsgericht; Ausserehelichen; Steuersatz; Adoptivkind; Staatsvertrag; Bestimmungen; Bundesgericht; Vaters; Adoptivkinder; Deutschem; Geltende; Beschwerdeführerinnen; Ausländer |