E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 461 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 4611


1 Abolì tras la cifra I 2 da la LF dals 25 da zer. 1976, cun effect dapi il 1. da schan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
87 I 163Staatsrechtliche Beschwerde gegen einen Steuerentscheid wegen Verletzung des in einem Niederlassungsvertrag mit dem Ausland enthaltenen Gundsatzes der Gleichbehandlung. Zuständigkeit und Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1 und 3). Kantonales Steuerrecht. Willkür. Kantonale Bestimmung, wonach die Erbschaftssteuer für die nach ZGB mit Standesfolge anerkannten Kinder 1% und für Adoptivkinder 4% beträgt. Welcher Satz gilt für aussereheliche Kinder, welche ein deutscher Staatsangehöriger nach deutschem Recht adoptiert hat, weil die Legitimation durch Heirat mit der Mutter sowie die Anerkennung mit Standesfolge nach Art. 303 ZGB unmöglich waren und die Ehelichkeitserklärung nach deutschem Recht ausgeschlossen schien? (Erw. 4 und 5.) Recht; Aussereheliche; Anerkennung; Deutsche; Adoption; Beschwerde; Standesfolge; Ehelichen; Staats; Kinde; Adoptiert; Vater; Schweizerischen; Kinder; Adoptierte; Verwandtschaft; Verwaltungsgericht; Ausserehelichen; Steuersatz; Adoptivkind; Staatsvertrag; Bestimmungen; Bundesgericht; Vaters; Adoptivkinder; Deutschem; Geltende; Beschwerdeführerinnen; Ausländer
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz