1 L’estinzione della procura dev’essere inscritta nel registro di commercio anche nel caso in cui non ne sia stato inscritto il conferimento.
2 La procura rimane efficace in confronto ai terzi di buona fede, finché la cancellazione non sia eseguita e pubblicata.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BZ.2007.91 | Entscheid Art. 462 OR (SR 220). Eintritt der Vertretungswirkung trotz fehlender Vollmacht. Die Bindungswirkung tritt beim ungewollt Vertretenen nur ein, wenn sein tatsächliches Verhalten nach Treu und Glauben als Erteilung oder Duldung einer Vollmacht aufgefasst werden darf. Der Abschluss eines langfristigen und kostenintensiven Insertionsvertrags liegt ausserhalb dessen, was die Position einer Büroangestellten eines Kleinunternehmens gewöhnlich mit sich bringt (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 22. Juli 2008, BZ.2007.91). | Beklagte; Klägerin; Berufung; Beklagten; Vollmacht; Treten; Verhalten; Geschäft; Vertretene; Berufungsantwort; Berufungsantwort; Berufung; Treuen; Vertrag; Vertrauen; Schliessen; Vertretenen; Inserate; Handel; Geschäfts; Abschluss; Hätte; Durfte; Behauptet; Gewöhnlich; Liegen; Kläg; Dezember; Vertreter |