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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 460 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 460 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF170012Ablauf der im Erbenaufruf angesetzten JahresfristErben; Berufung; Vorinstanz; Erblasser; Erbschaft; Gesetzliche; Erblasserin; Schwedische; Berufungskläger; Nachkommen; Recht; Entscheid; Nachlass; Verfahren; Staat; Gesetzlichen; Uster; Erbenruf; Stamm; Schwedischen; Gericht; Verstorben; Verfügung; Kanton; Vorverstorben; Nachkommen:; Wohnsitz; Zuständigkeit
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